Rahmenvertrag Displays, Umsetzung Digitalpakt Referenznummer der Bekanntmachung: 96-40-741-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Displays, Umsetzung Digitalpakt
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von
Medientechnik für die Schulen des Landkreises Gießen
35394 Gießen
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Montage von Medientechnik für die Schulen des Landkreises Gießen einschließlich anschließender Serviceleistungen. Hierzu soll ein Vertrag über eine Laufzeit von 24 Monaten zuzüglich Verlängerungsoption geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung kann vom Auftraggeber optional um weitere 12 Monate verlängert werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es sind mindestens zwei Referenzen zu nennen. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Die Erbringung der Installations- und Serviceleistungen hat durch jeweils qualifiziertes und erfahrenes Personal des vom Hersteller Promethean(R) und dem Hersteller der Höhenverstellung entsprechend zertifizierten Auftragnehmers zu erfolgen, welches die entsprechenden Leistungen bereits zuvor erbracht hat.
Erfahrungsgemäß sind pro Installation vier Techniker erforderlich. Diese müssen als Befestigungstechniker nach BIDt zertifiziert sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, sowie für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Die elektronische Teilnahme am Vergabeverfahren sowie die Registrierung sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5Y6RY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]