Forderungsbearbeitung bei Bankeninsolvenz Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forderungsbearbeitung bei Bankeninsolvenz
Der Auftragnehmer übernimmt im Krisenfall die Funktion der insolventen Durchleitungsbank (insbesondere den Forderungseinzug der sicherungshalber an die KfW abgetretenen Forderungen), nicht aber die Risiken aus dem Kreditportfolio.
Der Auftraggeber lässt sich im Bankdurchleitungsgeschäft von den von ihr refinanzierten Hausbanken deren Forderungen gegen die Endkreditnehmer aus den von dem Auftraggeber refinanzierten Krediten zur Sicherheit abtreten. Im Fall einer Hausbank-Insolvenz hat der Auftraggeber das gesetzliche Recht (aber nicht die Pflicht), die Verwertung der ihr zur Sicherheit abgetretenen Forderungen ge-gen die Endkreditnehmer selbst (statt durch den Insolvenzverwalter) zu übernehmen. Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Forderungsbearbeitung im Falle einer Bankeninsolvenz. Der Auftragnehmer muss während der Vertragslaufzeit jederzeit in der Lage sein, einen Einzelauftrag gemäß den Vorgaben des Rahmenvertrags auszuführen (auch „Aktivierung“ genannt) und muss nach Erteilung eines Einzelauftrages (Aktivierung) die folgenden Teilleistungen für ein von dem Auftraggeber bestimmtes Darlehensportfolio nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrages (Aktivierung) erbringen:
1. Datenmigration und -pflege: Übernahme und Pflege der Stamm- und Darlehensdaten gemäß den Vorgaben des Auftraggebers.
2. Lettershop-Aktivitäten: Erstellung, Druck, Kuvertierung, Frankierung & Postübergabe von Serienbriefen nach Vorgaben des Auftraggebers und unter Verwendung der Vorlage des Auftraggebers.
3. Kunden-Kommunikation: Beantwortung von postalischer, elektronischer und ggf. telefonischer Kommunikation (in erster Linie mit den Endkreditnehmern) basierend auf Vorgaben des Auftraggebers.
4. Forderungsmanagement: Der Auftragnehmer muss eingehende Zahlungen auf einem deutschen Bankkonto überwachen, SEPA-Lastschriften veranlassen, Über-/Unterzahlungen identifizieren, Reportings nach Vorgaben des Auftraggebers erstellen und ggf. ausbleibende Zahlungen anmahnen.
Das zu bearbeitende Auftragsvolumen lässt sich aufgrund der insolvenzimmanenten Unsicherheit im Vorfeld nicht abschätzen und schwankt je betroffenem Institut. Die KfW schätzt, dass höchstens eine Million Darlehen (Endkreditnehmer) unter dieser Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer bearbeitet werden müssen (voraussichtliche Höchstmenge im Sinne der vergaberechtlichen Rechtsprechung). Siehe Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung.
Gemäß Ziffer 7.2 der Servicing Rahmenvereinbarung:
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Servicing-Rahmenvertrag gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Servicing-Rahmenvertrag er-fassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit des Servicing-Rahmenvertrags erforderlich ist, insbesondere wegen unvorhersehbaren insolvenzrechtlichen Entwicklungen oder der unerwarteten Größe eines oder mehrerer zu bearbeitenden Darlehensportfolien oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung zum Servicing-Rahmenvertrag zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Haftpflichtversicherung
zu 1)
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss während der Vertragslaufzeit und bis zur Verjährung aller Haftungsansprüche eine
marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhalten:
(a) Betriebs-, Produkt-Umwelthaftplficht mindestens 3 Mio EUR.
(b) Vertrauensschadensversicherung mindestens1 Mio Euro je Versicherungsfall
jeweils pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen verfügen, die die folgenden Anforderungen erfüllen.
1. Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistung
zu 1)
Anforderungen an die Vergleichbarkeit:
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MUSS ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
a. Die erbrachten Referenzleistungen müssen Leistungen in Bezug auf die Forderungsbearbeitung, insbesondere Debitorenmanagement, Kontenabstimmung, Mahnwesen und Kundenkommunikation zum Gegenstand gehabt haben.
b. Die Erbringung der Referenzleistungen darf nicht vor dem Kalenderjahr 2019 liegen.
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
1. Es sind insgesamt mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn Sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.
2. Es sind insgesamt mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen anzugeben, bei denen der Referenzgeber dem Finanzdienstleistungssektor gemäß § 1 Abs. 1 und 1a KWG zurechenbar ist.
1. Der Auftragnehmer muss sämtliche Anforderungen erfüllen, die gemäß den Vertragsbedingungen an die Informationssicherheit und an die Auftragsverarbeitung gestellt sind.
2. Die Auftragsleistung und Kundenkorrespondenz - gemäß Leistungsbeschreibung - muss in deutscher Sprache erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten bzw. in das Formblatt „Referenzen“ eintragen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung im Bieterassistenten hierüber abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.