Neubau integrierte Gesamtschule (IGS) und Grundschule (GS) für Bierstadt-Nord, Wiesbaden, Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung ALG 4+5 / LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-IGB-ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau integrierte Gesamtschule (IGS) und Grundschule (GS) für Bierstadt-Nord, Wiesbaden, Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung ALG 4+5 / LPH 1-9
Neubau integrierte Gesamtschule (IGS) und Grundschule (GS) für Bierstadt-Nord, Wiesbaden, Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung
ALG 4+5 / LPH 1-9
WiBau Gesellschaft mbH
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
1. Kenndaten / Zahlen:
Grundstücksfläche: ca. 36.000 m²
Neubau IGS und GS: BGF ca. 12.000 m²
Neubau 3-Feld-Sporthalle: BGF ca. 2.222 m²
2. Ausgangssituation:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes den Auftrag bekommen einen neuen Schulstandort für eine 4-zügige Integrierte Gesamtschule (IGS) und eine 2-zügige Grundschule im Anschluss an das Neubaugebiet 'Wiesbaden-Bierstadt Nord' auf einem gemeinsamen Schulcampus zu errichten. Eine 3-Feld-Sporthalle ergänzt das Schulensembel. Die WiBau soll dies im Auftrag der LHW planen, bauen und bewirtschaften.
Da die Schule eine Neugründung ist, wurde das pädagogische Konzept von einer Steuergruppe des staatl. Schulamtes, Schulleitungen und Lehrkräften aus verschiedenen Wiesbadener IGS sowie dem Schulträger erarbeitet. Der aktuellen pädagogischen Leitidee folgend, sollen die Schülerinnen und Schüler (SuS) in Lernhäusern unterrichtet werden.
Das Schulgebäude aus einer modularen Holzkonstruktion verbindet zwei Schulen unter einem Dach und verwebt sich mit einer bandartigen Struktur mit der Landschaft. Die einzelnen Lernhäuser der Schulen sind gut ablesbar.
Statt High-Tech wird durch eine intelligente Grundrissgestaltung mit Querlüftungsmöglichkeit in Kombination mit Innenhöfen, Grünfassaden, Oberlichtern und Verschattungselementen ein Low-Tech-Architektur angestrebt.
Die Sporthalle bildet den nördlichen Abschluss des Schulcampus.
3. Aufgabenstellung:
Bauweise
Für den Schul- und den Sporthallenneubau ist der Holzbau als Bauweise vorgesehen. Die ökologischen Vorteile des CO2-neutralen Baustoffes sollen den Anspruch eines nachhaltigen zukunftsfähigen Gebäudekonzeptes vollumfänglich Rechnung tragen. Die Obergeschosse des zentralen Schulgebäudes sollen als 2-geschossiger Holz-Skelett-Bau mit Holz-Beton-Verbunddecken als modulare Holzkonstruktion konzipiert werden.
Das gesamte Gebäude ist in beide Richtungen über ein Raster von 1,25 m strukturiert, um somit für eine elementierte und vorfertigbare Bauweise geeignet zu sein. Die Erdgeschossebene soll in konventioneller Stahlbetonweise hergestellt werden, um den aus der Nutzung vorgegeben weiten Spannweiten der Konstruktion Rechnung zu tragen.
Bei der 3-Feld-Sporthalle soll eine tragende Binderkonstruktion über eine Spannweite von ca. 28 m das Dachtragwerk bilden.
Cradle to Cradle
Mit der modularen Holzkonstruktion sollen, neben den energetischen Vorschlägen, die ökologischen Zielsetzungen umgesetzt werden. Cradle to Cradle (C2C) bietet für das geplante Bildungszentrum weitere darüber hinaus gehende Zielsetzungen. C2C steht für ein ökoeffektives, nachhaltiges Wirtschaftsprinzip, bei dem biologische und technische Kreisläufe miteinander verschränkt werden. Zahlreiche ergänzende Vorschläge zur Nachhaltigkeit, zum energieoptimierten Bauen und gesunden Raumklima (natürliche Rohstoffe, greenwalls, Klimadecken) sollen den Entwurf kennzeichnen und sich im haustechnischen Konzept wiederfinden.
Energetisches und haustechnisches Konzept
Die Deckung des Energiebedarfs für Wärme, Licht und Luft soll aus regenerativen Quellen mit ausgeglichener CO2-Bilanz erfolgen. Auf den Einsatz von Wärme aus fossiler Energie wird dabei, verzichtet.
Auf der Dachfläche sollen PV-Elemente vorgesehen werden, die mit einer Leistungsspitze von circa 700 kW/h eine Jahres-Energie von circa 700.000 kW/a erzeugen können. Der Forderung nach einem Null-Energiehaus soll damit entsprochen werden.
Die Grundrissgestaltung und die gewählte Ausführung der Querlüftungsmöglichkeit der Klassenräume (in Kombination mit Innenhöfen, Oberlichtern, Verschattungselementen und Grünfassaden), soll ein Technik- und Lüftungskonzept ermöglichen, das dem "Low-Tech"-Gedanken gerecht wird. Jeder Raum, mit Ausnahme einiger weniger untergeordnete Bereiche, ist an zwei Fensterflächen angebunden um eine Querlüftung sicher zu stellen. Für die Lernbereiche soll eine automatisierte, natürliche Fensterspaltlüftung vorgesehen werden. Je Bildungsraum und pro Forum sollen zwei bis drei Oberlichtfenster mit automatischer Kippöffnung versehen werden. Je nach Außen‐, Innentemperatur, CO2‐Gehalt und Druckdifferenz sollen diese Fenster genau soweit gekippt werden, dass die Behaglichkeitskriterien erfüllt sind. Die bekannten CO2‐Grenzwerte (1.000ppm) müssen sichergestellt werden.
Sämtliche Energiesysteme und die Steuerung der Lüftung sollen durch eine zentrale Leittechnik miteinander verknüpft werden. Grundsätzlich soll eine einfache bedienungsfreundliche Technik ohne vielfache Abhängigkeiten hergestellt werden.
Auf Lüftungsanlagen soll möglichst verzichtet werden.
Ergänzend soll die Deckung der Heizlast über eine Bauteilaktivierung als Grundheizung in Verbindung mit einer Geothermie-Anlage erfolgen.
Die Warmwasserbereitung für die Spülbecken soll dezentral elektrisch erfolgen, um ein weit verzweigtes Warmwassernetz und die damit verbundenen hygienischen Probleme, sowie Verteilverluste zu vermeiden.
Die Auswahl der Leuchtensysteme soll mit energieeffizienten Leuchten in LED-Technik und in enger Abstimmung mit der Objektplanung nach gestalterischen Gesichtspunkten erfolgen.
Entsprechend der Anforderungen des Brandschutzkonzepts und der Schulbaurichtlinie werden Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem sowie Sprachalarmierungsanlage zu planen sein. Die Sicherheitseinrichtungen - insbesondere die Brandmeldeanlage - sind in enger Abstimmung mit dem Brandschutzplaner, dem Risikomanagementplaner und der Berufsfeuerwehr zu konzeptionieren.
4. Allgemeine Hinweise:
Nachhaltigkeit und Klimaneutralität:
Im Sommer 2019 erklärte die Landeshauptstadt den Klimanotstand und stellt künftig alle Entscheidungen der Stadt und ihrer Gesellschaften unter den Klimaschutzvorbehalt. Das bedeutet: Alle klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu prüfen. Dabei sind klimafreundlichere Alternativen zu entwickeln und abzuwägen. Daraus ergeben sich Notwendigkeiten und Forderungen in der Umsetzung zukünftiger Bauvorhaben.
Hierzu zählen beispielsweise.
- Klimaanpassung durch Dach- und Fassadenbegrünung,
- So wenig Versiegelung von Flächen wie möglich,
- Regenrückgewinnung über Zisternen,
- Das Thema "Graue Energie" in Fragen eventuell Abbrucharbeiten beachten,
- Autarkie durch Nutzung intelligenter Energiesysteme / Erneuerbare Energien,
- Verwendung von natürlichen Materialien zum Schutz Gesundheit,
- Umweltverträglichkeit durch Vermeidung von Sondermüll und Anstreben echten Recyclings
Ziele für einen Neubau sollten sein:
- Plusenergiebilanz (mehr Energie erzeugen, als verbrauchen)
Ziele für eine Sanierung sollten sein:
- Klimaneutralität (in Abhängigkeit der Standortbedingungen)
5. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung:
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 gemäß HOAI 2013, Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 1, §§ 53-56 - Leistungsphasen 1-9.
Darüber hinaus die Besonderen Leistungen gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Absatz 3:
LPH 5: - Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 werden auf der Grundlage der HOAI 2013, Fassung 2021 vergütet. Die besonderen Leistungen der Leistungsphasen 5 werden pauschal auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes vergütet.
Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern.
Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben.
6. Leistungsabruf / Optionen:
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-6, Stufe IV: LPH 8-9
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
7. Anrechenbare Kosten:
anrechenbare Kosten ALG 4 = 2.572.231,- netto
anrechenbare Kosten ALG 5 = 538.031,- netto
8. Zeitplan der Planungsleistungen:
Planungsbeginn LPH 1: Januar 2023
Fertigstellung LPH 3: Oktober 2023
Baugenehmigungsphase: 1. Halbjahr 2024
Beginn der LPH 5: Mai 2024
Baubeginn: Anfang 2025
Fertigstellung, Bezugsfertigkeit: Mitte 2027
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere:
der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle (max. 20 Punkte):
- Gemittelter Jahresumsatz Büro Fachplanungsleistungen, Technische Ausrüstung, Gebäude vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren - max. 20 Punkte;
Fachliche Eignung (max. 90 Punkte):
- Anzahl beschäftigter Ingenieure inkl. Führungskräften - max. 20 Punkte
- Anzahl Projektleiter mit Berufserfahrung >= 10 Jahren - max 30 Punkte
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern - max. 20 Punkte
Referenzen 1-2: Neubau Schulbauten, (max. 170 Punkte bzw. 85 Punkte je Referenz):
- Neubau Schulbauten - max. 15 Punkte
- Bruttogrundfläche - max. 10 Punkte
- Herstellkosten KG 300+400 - max. 20 Punkte,
- Bearbeitung Leistungsphasen - max. 40 Punkte.
Als Gesamtsumme der Bewertungsmatrix können maximal 280 Punkte erreicht werden.
Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-6, Stufe IV: LPH 8
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständigeTeilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unterdem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung. Die Bildung einerBewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise- soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen. Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilungerklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung.
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.2021 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister / einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangszulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4Nr. 4 VgV).
b. Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangszulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a.1 Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
a.2 Nachweis über die Durchführung eines Projektes für einen öffentlichen Auftraggeber
a.3Nachweis über die Realisierung von nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit innerhalb eines Projektes (Solar/Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Passivhaus, Cradle-2-Cradle-Prinzip, weitere mit Begründung für Relevanz)
b. Referenzen 1 - 2, Neubau Schulgebäude: Referenzen von zwei in den letzten fünf Jahren (2017-08/2022) abgeschlossenen, vergleichbaren Planungsleistungen (hier: §§ 49-52 HOAI) aus dem Bereich Neubau und idealerweise der Nutzungsart Schule, Berufsschule, Hochschule, Universität oder Akademie, unter Angabe der Bruttogrundfläche, der Herstellkosten netto KG 300 und 400, der bearbeiteten Leistungsphasen, des Projektzeitraumes, Bauweise, Nutzungsart, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Auch zulässig ist es, Auftraggeberbestätigungen im Sinne des § 46 VgV einzureichen. Es ist mindestens ein Neubau der o.g. Nutzungsart nachzuweisen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet. Nach konkreter Sachlage können auch Zwischenwerte vergeben werden. Bitte stellen Sie diese Projekte jeweils zusätzlich auf max. 4 DIN-A4 Seiten oder 2 DIN-A3 Seiten dar.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46Abs.3 Nr. 8 VgV). Das jährliches Mittel der beschäftigten Ingenieure inkl. Führungskräften. Anzahl aktuell beschäftigter Projektleiter mit einer Berufserfahrung ≥ 10 Jahre.
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zuvergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
zu III.1.3.b: Es ist mindestens ein Neubau der Nutzungsart (Schule, Berufsschule, Hochschule, Universität oder Akademie) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die WiBau Gesellschaft mbH ist eine städtische Gesellschaft. Sie ist als kommunales Unternehmen im Bau- und Facility Management für die Landeshauptstadt Wiesbaden tätig.
Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen. Sollte es zu Aufklärungs-/Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Augusts 2022 stattfinden. Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt, bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]