Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition auf dem Rangierbahnhof Maschen für die DB Netz AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60361
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition auf dem Rangierbahnhof Maschen für die DB Netz AG
Durchführung der Rangierleistungen einschließlich deren Disposition sowie die Bereitstellung des Rangierequipments und -personal auf dem Rangierbahnhof Maschen
21220 Seevetal/ OT Maschen
Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition sowie die Bereitstellung des Rangierequipments und -personal auf dem Rangierbahnhof Maschen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben.
Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument
nach:
- Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als
ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags)
- - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen)
Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können.
Der Bewerber besitzt eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten:
- für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
* EVU-Zulassung: als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen.
* Sicherheitsbescheinigung: als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen.
* Entsorgungsfachbetrieb: als geeignet gelten Bewerber, welche eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 Kreiswirtschaftsgesetzes oder einer Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen und gefährlichen Abfällen gemäß § 54 KrWG i.V.m. AbfAErlV besitzen.
* Unternehmenspräsentation: als geeignet gelten Bewerber, welche über die nötigen technischen Ressourcen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung zur Verfügung stehen.
Zahlungsbedingungen gemäß AVB Beratungs- und Dienstleistungen_01.05.2022 (Anlage 3 zu C2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.