Raumlufttechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre) Referenznummer der Bekanntmachung: 63/2600001268
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raumlufttechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre)
Raumlufttechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre):
Errichtung der Raumluftinstallationen inkl. Inbetriebnahme und Dokumentation.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Mit vorliegenden Unterlagen sind durch den Auftragnehmer folgende Leistungen anzubieten und
auszuführen:
Errichtung der zentralen RLT-Geräte
Errichtung Zu- und Abluftkanäle einschl. Wärmedämmung
Errichtung Außen- und Fortluftkanäle einschl. Wärmedämmung
Errichtung einer Luftkammerkonstruktion geeignet für Außen- und Fortluft
Errichtung Rundrohrleitungen für Zu- und Abluft einschl. Wärmedämmung
Errichtung der Kanaleinbauteile (Volumenstromregler, Brandschutzklappen, Schalldämpfer usw.)
Errichtung der Luftauslässe
Errichtung der Lüftungsdecke innerhalb MCR
Inbetriebnahme der Lüftungsanlagen
Zusammenstellung der wesentlichen Mengen
Lüftungsanlagen
RLT-Zu- und Abluftanlage 19.200 m3/h 1 St.
RLT-Zu- und Abluftanlage 12.600 m3/h 1 St.
RLT-Zu- und Abluftanlage 22.000 m3/h 1 St.
RLT-Kleinanlagen 6 St.
Luftkammerkonstruktion ca. 85 m2
Lüftungskanäle einschl. Dämmarbeiten ca. 4320 m2
Brandschutzbekleidung für Lüftungskanäle ca. 78 m2
Luftleitungen rund einschl. Dämmarbeiten ca. 3256 m
Volumenstromregler ca. 441 St.
Brandschutzklappen ca. 147 St.
aktive bzw. passive Kühldecke ca. 380 m2
Hochleistungs-Kühldeckenpaneele ca. 62 St.
Zu- u. Abluftauslässe ca. 340 St
In dem veröffentlichten Leistungsverzeichnis sind Positionen bezüglich Wartungsleistungen enthalten. Diese Wartungsleistungen behält sich der Auftraggeber vor, zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen. Eine Beauftragung findet statt in Abhängigkeit etwaiger Erfordernis und Budget-Zur-Verfügung-Stellung. Da diese Leistungen optional ausgeschrieben werden, hat der Auftragnehmer, welcher den Zuschlag erhält, zunächst nur Anspruch auf Beauftragung der eigentlichen Bauleistung (exclusive der Wartungs-Positionen). Die Preise der Wartungspositionen werden im Hinblick auf die Angebotsbeurteilung vollständig mit bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot
zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6
Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur
Eignung) erbracht werden.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise beizufügen:
o Nachweis Fachunternehmen technische Wärmedämmung,
o Nachweis Fachunternehmen technischer Brandschutz,
o Für die Ausführung der Raumlufttechnik einschließlich der technischen Wärmedämmung und dem technischen Brandschutz ist speziell ausgebildetes Fachpersonal einzusetzen und nachzuweisen:
Hierzu sind Nachweise der ausführenden Personen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Sie für die Montagearbeiten des beschriebenen Gewerkes ausgebildet sind.
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- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren:
Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal;
Alle Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Fachpersonals, sowie ggfs. Schulungsnachweise, Erfahrungsnachweise, sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Wird das geforderte Fachpersonal über Nachunternehmer nachgewiesen, dann ist von den eingesetzten Nachunternehmern jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe!).
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Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall
- für Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall
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Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, der letzten 5 Jahre, mit Angabe der in dem GSI-Formblatt abgefragten Daten.
Die Referenzen müssen in Bezug auf Ausführungs-Technik und Volumen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Allen Referenzen sind Bescheinigungen der Referenzgeber über die ordnungsgemäße Ausführung beizulegen.
Als vergleichbar gelten Projekt ähnlicher Größe und Schwierigkeitsgrad gem. hier ausgeschriebenem Projekt FCC (FAIR Control Centre).
Nachzuweisen ist, dass mind. 70% der ausgeführten Leistungen zu den Referenzprojekten durch den eigenen Betrieb erfolgten
Werden Referenzen von Nachunternehmern abgegeben, so ist von dem jeweils referenzgebenden Nachunternehmer dem Angebot eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizufügen.
HINWEIS: Diese 3 vergleichbaren Referenzen sind auch von präqualifizierten Unternehmen einzureichen.
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Abschnitt IV: Verfahren
.
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ie Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
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Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen.
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Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden.
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Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
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HINWEIS zur elektronischen Rechnungsstellung:
Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- .
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR1S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.