Fassadenarbeiten - Vorgehängte, hinterlüftete Fassadenbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-5-207

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 162-460252)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fassadenarbeiten - Vorgehängte, hinterlüftete Fassadenbekleidung

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-5-207
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45443000 Fassadenarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fassadenarbeiten - Vorgehängte hinterlüftete Fassade

Ausführungsort: Degerfeldschule, Astrid-Lindgren-Straße 2, 35510 Butzbach

Allgemeine Bau-Beschreibung: Im Zuge des Ausbaus der Ganztagsbetreuung entsteht im nördlichen Grundstücksbereich der Degerfeldschule in Butzbach ein 3-geschossiges Mehrzweckgebäude als Erweiterung.

Im Norden plant die Stadt Butzbach den Bau einer Erschließungsstraße, diese ersetzt den derzeitigen befestigten Feldweg und dient nach der Fertigstellung dem neuen Baugebiet als Erschließungsstraße. Aufgrund dieser Maßnahme fanden auch die Änderungen der nördlichen Grundstücksgrenze der Schule statt. Es ist derzeit geplant, im Sommer 2022 mit dem Bau dieser neuen Straße zu beginnen. Somit würde die Fertigstellung der Straße vor der Fertigstellung des Neubaus vom Mehrzweckgebäude liegen (Fertigstellung Neubau geplant im Dezember 2023).

Ver- und Entsorgungs- sowie Rettungsfahrzeuge (Ambulanz / Feuerwehr) können dann auch rückseitig direkt den neuen Erweiterungsbau der Degerfeldschule erreichen.

Das Gebäude wird mit einer Teilunterkellerung errichtet. Im Untergeschoss werden die Technikräume und zahlreiche Lagerräume angeordnet. Im Erdgeschoss werden ein Mensabereich mit Kochküche, zwei Büroräume sowie mehrere Sanitäranlagen geplant. Im Obergeschoss entstehen Klassenräume, Gruppenräume, ein großzügiger Bewegungsraum inkl. Umkleiden und zwei Sanitäreinrichtungen. Im 2. Obergeschoss werden Klassenräume, Gruppenräume, Differenzierungsräume, Büroräume und Sanitäranlagen entstehen. Die Spiel- und Pausenflure in den beiden Obergeschossen können während der Pausen durch Türen mit den Spiel und Pausenräumen der Etagen zu einer Fläche verbunden werden.

Das Mehrzweckgebäude erhält zwei Treppenhäuser und eine Fluchttreppe.

Die barrierefreie Erschließung der Geschosse erfolgt im südlich gelegenen Treppenhaus über eine Aufzugsanlage. Am westlichen Teil des Gebäudes wird eine Fluchttreppe angeordnet. Das teilunterkellerte 3-geschossige Gebäude ist eine Massivkonstruktion mit Flachdach. Der Neubau ist gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) der Gebäudeklasse 5, Sonderbau zuzuordnen. Aufgrund einer begrenzten Personenanzahl von 200 im Speisesaal/ Mensabereich handelt es sich dort nicht um eine Versammlungsstätte nach Versammlungsstättenverordnung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/08/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 162-460252

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Letzter Satz
Anstatt:

Der Bieter, der den Zuschlag erhält, hat eine aktuelle Sozialkassenbescheinigung vorzulegen (max. 3 Monate alt) sowie die Urkalkulation, die dem Angebot zugrunde liegt

muss es heißen:

Satz ist korrekt, aber an falscher Stelle, muss unter III.1.2)

Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: bisher kein Text hinterlegt
Anstatt:

bisher kein Text

muss es heißen:

Der Bieter, der den Zuschlag erhält, hat eine aktuelle Sozialkassenbescheinigung vorzulegen (max. 3 Monate alt) sowie die Urkalkulation, die dem Angebot zugrunde liegt

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: nach Absatz Eignungsnachweise
Anstatt:

zusätzlicher Text

muss es heißen:

Preisanpassung: Im Falle von Baustoffpreissteigerungen im Laufe des Vergabeverfahrens oder nach Zuschlagserteilung im Vergleich zu den jeweiligen Baustoffpreisen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist ist der Wetteraukreis grundsätzlich zur Prüfung eines Preisanpassungsanspruchs des Bieters / Auftragnehmers bereit. Hierzu haben die Bieter / Auftragnehmer gegenüber dem Wetteraukreis die erforderlichen Nachweise gemäß IV.4 des Erlasses des BMWSB vom 25. März 2022 (Az. BWI7-70437/9#4) vorzulegen. Die Einreichung der vollIständig ausgefüllten Formblätter 223 ist erforderlich. Bei dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird die Urkalkulation angefordert, die dem Angebot zu Grunde liegt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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