2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
VAB-Nr. 04: Provisorische Erdung der Bestandsanlagen für den Einbau von 4 Weichen des Weichentrapezes für die Rückstromführung
Eine Ausschreibung und Neuvergabe dieser Leistung hätte zur Folge, dass es vertraglich zu Verzögerungen bei den anderen beteiligten Gewerken kommen würde. Mit der Vergabe der Leistung an den Hauptunternehmer kann die Terminschiene gehalten werden, zusätzlich bedarf es keiner örtlichen Einweisung, da der bisherige Auftragnehmer vor Ort bereits eingebunden ist. Bei einer Neuvergabe käme es, wie oben beschrieben, zu Verzögerungen bis hin zu Sperrpausenausfällen, welche zu erheblichen Kostensteigerungen führen würden.