Rahmenvertrag zur Lieferung von Werkzeugen und Werkstattausstattung über E-Procurement Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 288/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Werkzeugen und Werkstattausstattung über E-Procurement
Für die Lieferung von Werkzeugen und Werkstattausstattung soll ein Rahmenvertrag für
die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (nachfolgend „VGF“) mit
einem Anbieter geschlossen werden.
Für die Lieferung von Werkzeugen und Werkstattausstattung soll ein Rahmenvertrag für
die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (nachfolgend „VGF“) mit
einem Anbieter geschlossen werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, von der VGF
zu den Bedingungen des o. g., abzuschließenden Rahmenvertrags (nachfolgend „RV“)
Bestellungen anzunehmen.
Verlängerungsoption
Es werden alle geeigneten Interessenten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Verhandlungen finden mit den Bietern statt, die die drei besten Erstangebote abgeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen:
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handlesregister, soweit Eintragungspflicht besteht
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen.
Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister auf Antrag des Betroffenen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland
Eigenerklärung Versicherungspflicht
Verpflichtungserklärung HVTG Tariftreue
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
c) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je 2-fach max. p.a. Alternativ kann eine Eigenerklärung über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgegeben werden (Formular in der Vergabeunterlagen enthalten).
Nachweise, Erklärungen und Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen und erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzangaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (2017 bis 2021). Beendigung der Leistung im Referenzzeitraum ist ausreichend.
Mit Erklärung zu belegen:
• Der Vertrieb und die Lieferung von Werkzeug und Werkstattausstattung bilden den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Bieters
• Das Produktportfolio im einzubindenden Katalog für die VGF beträgt mehr als 50.000 Artikel
• 3 Referenzprojekte gleicher Art und mindestens gleicher Umfang zu dieser Ausschreibung der letzten 5 Jahre sind einzutragen
gem. Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal deutsche eVergabe zur Verfügung gestellt.
Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen,
dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform deutsche eVergabe.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen)
stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen,
dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen.
Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
h) Der Auftraggeber akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren,
die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die
maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.