Stadion Frankfurt am Main, Mörfelder Landstraße 362, Erweiterung Nordwesttribüne Referenznummer der Bekanntmachung: VE 401_Sanitär
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sportparkstadion.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadion Frankfurt am Main, Mörfelder Landstraße 362, Erweiterung Nordwesttribüne
Erweiterung Nordwesttribüne - Gewerk Sanitär
Die Maßnahmen umfassen die Druckerhöhungsanlagen für RW- und TW-Nutzung, nebst Regelungstechnik, sanitäre Einrichtungen und Leitungsverlegungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Einzelheiten siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung)
soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenene Leistung vergleichbar sind.
Mindestjahresumsatz von durchschnittlich 1,2 Mio. EUR pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Referenzen über vergleichbare Leistungen
Mindestens drei vergleichbare Referenzen, die nach dem 31.12.2015 abgeschlossen wurde. Vergleichbar sind Referenzen die das folgende Kriterium erfüllen:
- Sanitärleistungen mit einer Abrechnungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Vertragliche Vorgaben zur Sicherstellung der Umsetzung von Art. 5k Abs.1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sind zu beachten.
Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12.Juli 2021, GVBl. S. 338 vorzulegen, die entsprechenden Vorgaben sind ebenfalls zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Bieter werden aufgefordert, bis zum 16.09.2022 mitzuteilen, ob Stoffe und Materialien im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden, die von dem Erlass des BMWK vom 24. Juni 2022 und dem Erlass des HMdF zu den Materialengpässen und Stoffpreissteigerungen aufgrund des Ukrainekrieges umfasst sind und daher eine entsprechende Stoffpreisgleitklausel erforderlich ist.
Sollte dies der Fall sein, haben die interessierten Bieter dies unter Benennung des jeweiligen Stoffes, bis zum 16.09.2022 über das Kommunikationstool auf der Plattform DTVP, mitzuteilen.
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
2. Es ist die Eigenerklärung zu Art. 5 k der VO (EU) Nr. 833/2014 (Eigenerklärung zum Russlandbezug) vorzulegen.
3. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Eigenerklärung Eignung zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
5. Eignungsleihe:
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und/oder "Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe" zu verwenden.
6.Bieterfragen sind bis 16.09.2022 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6D6Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4