Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47430
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels
Rosenheim
Details siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Basispaket Los 1+Option Los 1
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Ort: Hebertsfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rosenheim
Details siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Ort: Hebertsfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Aufgrund der im Projektgebiet vorherrschenden, besonderen Baugrundverhältnisse (Seetone mit außergewöhnlich schlechter Konsistenz) wurden seitens des betreuenden Baugrundgutachters 3 Ausbauten von Bohrungen mit Multipiezometern empfohlen. Durch diese Ausbauten entstehen aufgrund langer Abbindezeiten, vermehrte Stillstandszeiten bei den Ausbauten (bei einem Piezometer nicht der Fall), es muss bei jeder dieser Ausbauten ein Fachmonteur mobilisiert werden und dieser muss die
Endmontage der 4 Piezometer pro Bohrloch vornehmen. Zudem wurde die Bauleitung zur Reduzierung der Stillstandzeiten aufgefordert, Abbindebeschleuniger ausfindig zu machen und mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen. Die Recherchen hierzu bleiben jedoch erfolglos. Die Vertragsänderung umfasst die Vergütung der Stillstandszeiten während der Abbindevorgänge, die Mobilisierung des Fachmonteurs sowie die erforderlichen Stundensätze als auch den Stundenaufwand der Bauleitung für die
Recherche bezüglich des Abbindebeschleunigers.
Im Zuge der laufenden Erkundungsarbeiten stellte sich heraus, dass die örtlich vorkommenden Seetone teilweise eine äußerst schlechte Konsistenz aufweisen. Aufgrund dessen, sowie in Kombination des inzwischen bekannten Bauwerkskonzeptes wurde seitens des Baugrundgutachters die Empfehlung zum Ausbau von 3 Bohrungen mit Multipiezometern ausgesprochen um den tiefenmäßigen und zeitlichen Verlauf des Porenwasserdruckes innerhalb der Seetone zu erfassen. Die angetroffenen,
sehr schlechten Konsistenzen sowie das Bauwerkskonzept in den entsprechenden Abschnitten waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt. Somit konnte die Notwendigkeit für den Ausbau zu Multipiezometermessstellen nicht vorhergesehen werden.