Augsburg Hbf Rückbau SW Holzbachbrücke, Dammverbreiterung Gleis 170: – Verkehrsanlagen/Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42161
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Augsburg Hbf Rückbau SW Holzbachbrücke, Dammverbreiterung Gleis 170: – Verkehrsanlagen/Kabeltiefbau
Augsburg Hbf Rückbau SW Holzbachbrücke, Dammverbreiterung Gleis 170: – Verkehrsanlagen/Kabeltiefbau
86150 Augsburg
Rückbau Gl. 060 und 061 im Umbaubereich, tlw. Rückbau Gl. 092, Einbau Gleisabschluss Gl. 060 und 092; Anschwenkung Gl. 060 und 061; Ausbau Gl. 170; Abbruch Stützwand Holzbach; Herstellung Dammverbeiterung durch Anschüttung und Verzahnung mit dem Bestandsdamm; Herstellung der Entwässerung am Damm-fuß; Einbau Planumsschutzschicht und Gleiserneuerung mit Neuschotter und Schwellen im Gleis 170; Einbau der Brückenschwellen auf Wertachbrücke; Rückbau Weiche 765 und 367 mit Lückenschluss; Gleisdurchbrüche, Kabelschächte; Kabelverlegung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Augsburg Hbf Rückbau SW Holzbachbrücke, Dammverbreiterung Gleis 170: – Verkehrsanlagen/Kabeltiefbau
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
86150 Augsburg
Rückbau Gl. 060 und 061 im Umbaubereich, tlw. Rückbau Gl. 092, Einbau Gleisabschluss Gl. 060 und 092; Anschwenkung Gl. 060 und 061; Ausbau Gl. 170; Abbruch Stützwand Holzbach; Herstellung Dammverbeiterung durch Anschüttung und Verzahnung mit dem Bestandsdamm; Herstellung der Entwässerung am Damm-fuß; Einbau Planumsschutzschicht und Gleiserneuerung mit Neuschotter und Schwellen im Gleis 170; Einbau der Brückenschwellen auf Wertachbrücke; Rückbau Weiche 765 und 367 mit Lückenschluss; Gleisdurchbrüche, Kabelschächte; Kabelverlegung
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Fläche neben Gl. 624 beräumen, entsorgen
Im Bereich zwischen den Gleisen 624 und 10 R (Augsburg Hbf) ist im Vorlauf zu einer Kampfmittelsondierung eine Flächenberäumung durchzuführen. Die anfallenden Stoffe sind auf der BE-Fläche Rosenaustr. zur Beprobung zwischenzulagern und nach erfolgter Analyse entsprechend der Deklaration zu entsorgen.
Diese zusätzlich erforderliche Leistung ist aus wirtschaftlichen Gründen durch den AN, der ohnehin für die Erbringung von geplanten Bauleistungen im Rahmen der vorhandenen Sperrpausen vor Ort ist, zu erbringen; Ein Wechsel zu einem anderen AN ist aus Sicht des Projekts und der Wirtschaftlichkeit nicht vertretbar, da der AN Synergieeffekte in der Erbringung der zusätzlichen Leistungen erzielen kann, da der AN sowieso mit Gerät und Personal vor Ort ist