Hügelheimer Runs, Fledermaus; Fischerpfad Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30483
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hügelheimer Runs, Fledermaus; Fischerpfad
79397 Müllheim
Erdarbeiten:
- ca. 1800 m³ Oberbodenarbeiten
- ca. 10.000 m³ Bodenbewegung
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
- ca. 120 m² Baugrubenverbau
- ca. 1000 m³ Stahlbeton
- ca. 200 t Betonstahl
- ca. 160 m Stahlgeländer
- ca. 265 m³ Abbruch Stahlbeton
Es sind zudem Oberbauarbeiten (Gleisaus- und Wiedereinbau, Stopfarbeiten, etc.) auszuführen. Hilfsbrücken werden vom AG beigestellt.
Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16:
- ca. 150 m Bohrpfähle
- ca. 1100 m³ Stahlbeton
- ca. 200 t Betonstahl
- ca. 5 t Spannstahl
- ca. 1400 m³ Hinterfüllung Magerbeton
- ca. 260 m³ Gabionen
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LOS 1 Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16 und Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-Mailänder Consult
-igi Consult
-Krebs + Kiefer
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn - Bundesamts vom 16.07.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
79397 Müllheim
Erdarbeiten:
- ca. 1800 m³ Oberbodenarbeiten
- ca. 10.000 m³ Bodenbewegung
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
- ca. 120 m² Baugrubenverbau
- ca. 1000 m³ Stahlbeton
- ca. 200 t Betonstahl
- ca. 160 m Stahlgeländer
- ca. 265 m³ Abbruch Stahlbeton
Es sind zudem Oberbauarbeiten (Gleisaus- und Wiedereinbau, Stopfarbeiten, etc.) auszuführen. Hilfsbrücken werden vom AG beigestellt.
Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16:
- ca. 150 m Bohrpfähle
- ca. 1100 m³ Stahlbeton
- ca. 200 t Betonstahl
- ca. 5 t Spannstahl
- ca. 1400 m³ Hinterfüllung Magerbeton
- ca. 260 m³ Gabionen
LÄA 62 Covid-19 bedingte Mehrkosten
Die entstanden Mehrkosten orientieren sich nach der „Interne Arbeitshilfe zur Ermittlung pandemiebedingter zusätzlicher Kosten“. Hier werden die Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen definiert für die die Kosten im nachgewiesenen und marktüblichen Rahmen erstatten werden.Für „Hügelheimer Runs“ sind zusätzliche Mehrkosten entstanden für 1. Zusätzliche benötigte Fahrzeuge sowie deren Verbrauchstoffe (Diesel) für die zusätzlich gefahrenen km. 2. Zusätzliche Hygienemittel (Schutzmasken, Handschuhen Hinweis und Warntafeln, Lokale Desinfektionsvorrichtungen)