Werner Wicker Klinik, Orthopädisches Schwerpunktklinikum, Werner Wicker GmbH & Co. KG, Infusionstechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Wildungen-Reinhardshausen
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://werner-wicker-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werner Wicker Klinik, Orthopädisches Schwerpunktklinikum, Werner Wicker GmbH & Co. KG, Infusionstechnik
Lieferung von Infusionstechnik
Werner Wicker Klinik Orthopädisches Schwerpunktklinikum Werner Wicker GmbH & Co. KG Im Kreuzfeld 4 34537 Bad Wildungen-West
Lieferung von Infusionstechnik bestehend aus:
- Infusionsspritzenpumpe PCA,
- Infusionsspritzenpumpe TCI-Modus,
- Infusionspumpe,
- Dockingstation 4P - Daten,
- Infusionsdatenmana
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem offenen oder nicht offenen Verfahren keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v.d.H.
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYLG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]