VoIP Komponenten und Support 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA53745
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VoIP Komponenten und Support 2.0
Der aktuelle Rahmenvertrag „VOIP Service- und Supportdienstleistungen“ endet 08.2022.
Neuvergabe „VOIP Service- und Supportdienstleistungen“ ab August 2022.
Ergänzung neuer Vertrag um Flexplan Vereinbarungen.
Die EU-Vergabe „VoIP Komponenten und Support 2.0“ dient dem Abschluß eines Rahmenvertrages für die Lieferung von IT/TK-Komponenten (nachstehend System genannt), bestehend aus Hard- und Software, deren Instandhaltung und Pflege sowie IT-Beratungsleistungen.
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer folgende Dienstleistungen:
- Lieferung von Komponenten (Hard- und Software)
- Installation und Inbetriebsetzen (Herbeiführen der Funktionsfähigkeit) der gelieferten Systeme
- Remote Support zur Entstörung im Rahmen von Herstellerunterstützung
- Unterstützung bei der Fehlerbehebung und der in diesem Zusammenhang notwendigen Änderungsdurchführung
- Verfolgung von und Benachrichtigung bei Sicherheitsrisiken
- Bereitstellung von Softwareaktualisierungen
- Durchführung von Vor-Ort-Support inklusive Hardware-Replacement, an den Standorten mit zentralen Komponenten
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Lieferung von IT/TK-Komponenten bestehend aus Hard- und Software, deren Instandhaltung und Pflege sowie IT-Beratungsleistungen.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Mengenangaben sollen dem Bieter als Kalkulationshilfe dienen. Sie begründen keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert.
In Anhang B1 zur EU-Bekanntmachung (Eignungskriterien) sind detaillierte Informationen zu den Eignungskriterien und deren Bewertung, Informationen zur Art und Weise der Einreichung von Teilnahmeanträgen sowie weitere Informationen sind in Anhang A1 (Bewerbungsbedingungen) aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VoIP Komponenten und Support 2.0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die e-Vergabe- an die unter I.1 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/ 2658638), welche Ihnen in der Zeit von Mo - Fr von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht oder per Mail an [gelöscht].
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren.
2.) Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation und Auswahl erhalten Sie im zweiten Schritt die Möglichkeit zur Abgabe eines Angebots.
3.) Der Bieter nutzt das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit der Bekanntmachung geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen
4.) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.2, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
5.) Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“)
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47 Abs. 3 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden
6.) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.