21FEI52510 Taucha, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Grundhafter Ausbau Graßdorfer Straße / Portitzer Straße MKA013 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52510
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
21FEI52510 Taucha, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Grundhafter Ausbau Graßdorfer Straße / Portitzer Straße MKA013
21FEI52510 Taucha, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Grundhafter Ausbau Graßdorfer Straße / Portitzer Straße
Nordsachsen
Straßenbau Anliegerstraße mit Wendehammer, Länge ca. 350 m, Breite ca. 5,50 meinschließlich
Tiefbauleistungen, Straßenentwässerung, Stauraumkanal, Abflussregler,Beleuchtung, Straßenquerung
Verlegung Abwasser- und Trinkwasserleitung sowieMedienleerrohre im Gehweg, Länge ca. 120 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Taucha, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Grundhafter Ausbau Graßdorfer Straße / Portitzer Straße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04425
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung internerAbstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens
sechs Tage vor Ablauf der Fristzur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
möglich ist. DerAuftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb
von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sichdie Anwendung von §§ 123, 124 GWB
vor. Bei Durchführung einesVerhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor,
denAuftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungeneinzutreten. Corona-
Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicherUndurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen
Leistungen wegen Einschränkungenaufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das
Vergabeverfahrenaufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mitErlass des
BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1
herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden
Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer
Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den
Vergabeunterlagenentsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote
mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nordsachsen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04425
Land: Deutschland
Gasleitung zwischen Fundamentresten und Munition
Bei der Herstellung der Baugrube für die zu verlegenden Medienrohre und Straßenbeleuchtungsmasten wurde eine in Betrieb befindliche Gasleitung zwischen Munitionsresten und alten Fundamenten vorgefunden.