Beschaffung einer Festplatten-Speichererweiterung, Modell Netapp AFF300 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0080
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Festplatten-Speichererweiterung, Modell Netapp AFF300
Lieferung einer Festplatten-Speichererweiterung, Modell Netapp AFF300
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
Die HZD ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes Hessen für Anlagen, Geräte und Kommunikationseinrichtungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der Informationstechnik (IT) und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie durch.
Ausschreibungsgegenständlich ist die Lieferung von
- Eine NetApp A300 Storage-Erweiterung, bestehend aus:
- 1x DS224C Shelf mit 24 x 7.6TB SSD Laufwerken
- incl. 19" Rackmountkit, Anschlußkabel
- einschließlich 21 Monate Wartung/Vor-Ort-Service, angepasst an die Restlaufzeit des Basissystems.
Zu Abschnitt II.2.7) Die Anlieferung der Speichererweiterung soll schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Dauer von 21 Monaten Wartung/Instandhaltung bemisst sich an der Restlaufzeit des Basissystems.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise
(Datei "A_07_NetApp_Berufsausuebung")
Umsatzangaben:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens sowie Umsatz des Unternehmens für den Tätigkeitsbereich "Lieferung und Instandhaltung von Storage-Speichersystemen des Herstellers NetApp" bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A_08_NetApp_Umsatz")
Erfahrung des Unternehmens:
Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A_09_NetApp_Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die der jeweils nachfolgend aufgeführten Anforderung entspricht:
• Lieferung und Einbau einer Speichererweiterung (Shelf) für Speichersysteme des Herstellers NetApp (NetApp AFF A300 oder höheres Modell der Serie)
und
Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A_09_NetApp_Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die der jeweils nachfolgend aufgeführten Anforderung entspricht:
• Instandhaltungsleistungen und Vor-Ort-Service für Speichersysteme AFF A300 oder höheres Modell der Serie des Herstellers NetApp für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten.
Das unter III.1.3) geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung stehen mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Der Auftraggeber, die Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder sowie Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet.
Bieter, jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A_02_NetApp_Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Neben den in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.2) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweisen sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB (Dateien "A_05_NetApp_Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A_06_NetApp_Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Bietergemeinschaftsmitglied die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Bieter sowie jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er/es sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (Datei "A_10_NetApp_Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").
(3) Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sollen der Vergabestelle mitteilen, ob es sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt. (Datei "A_04_NetApp_Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken und stellt kein zwingendes Eignungskriterium dar.
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.