Kampfmittelsondierung Rhein-Ruhr-Express Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA49348
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfmittelsondierung Rhein-Ruhr-Express
Kampfmittelsondierung RRX 1.2 und 1.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kampfmittelsondierung Rhein-Ruhr-Express
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrleistung Bohrungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rhein-Ruhr-Express PA 1.2/1.3
Kampfmittelsondierung RRX 1.2 und 1.3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland
Mehrleistung Bohrungen
Durch den Wegfall von zeitlich dringenden Kampfmittelfreigaben wäre der Stillstand inkl. Stillstandskosten der Folgegewerke/Baufirmen zu befürchten. Da wir uns im PFB 1 kurz vor der IBN-Phase befinden, würde die Suche nach einem neuen AN demnach auch bedeuten, dass die Inbetriebnahme selber gefährdet wird und sich Folgekosten in unbekannter Höhe ergeben könnten. Zusätzlich würden für einen neuen AN u.a. BE-Einrichtungskosten und der Aufwand für die sachgerechte Einweisung in die Örtlichkeit anfallen. In der aktuellen Hochphase der Bauwirtschaft ist es ohnehin schwierig entsprechende Fachfirmen für die geforderte Leistung und zu dem notwendigen Zeitpunkt zu bekommen. Aufgrund des engen Zeitkorsetts ist
eine Ausschreibung nicht erfolgsversprechend. Weitere Verzögerungen durch ein wahrscheinlich nicht erfolgreiches Vergabeverfahren und daraus resultierend weitere Behinderungsanzeigen sind zu erwarten