Planung Neubau ESTW-A Schönefeld inkl. Reaktivierung Gleis 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60304
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Neubau ESTW-A Schönefeld inkl. Reaktivierung Gleis 5
Im Zuge des korrespondierenden Vorhabens – ETCS- Ausrüstung der Strecke Erkner (a) – Seddin ist zur Ausrüstung der Strecke mit ETCS- Level 2 eine durchgehende und lückenlose ESTW-Infrastruktur erforderlich. Diese ist gegenwärtig im Bahnhof Flughafen BER – Schönefeld T5 (Fern) und der angrenzenden Streckenabschnitte nicht gegeben.
Das zu planende Vorhaben erstreckt sich im Bereich der Strecke 6126 von km 34,1+30 (BFHS, Esig 131/ Esig 133) bis km 38,8+95 (Sbk 1190/ Sbk 5190).
Der Bahnhof Schönefeld (BFHS) befindet sich innerhalb des Planungsabschnittes.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung der folgende Gewerke:
- Leit- und Sicherungstechnik und Modulgebäude
- Oberleitungsanlagen
- Elektrische Energieanlagen
- Weichenheizung
- Beleuchtung
10963 Berlin
Die Grundlage der Ausschreibung bildet die Betriebliche Aufgabenstellung zum Projekt. Die nachfolgend aufgeführten Planungsleistungen sind Auszüge aus dieser und dienen zur groben Übersicht:
- Erweiterung der ESTW-UZ Grünauer Kreuz (Fernbahn) mit Errichtung des ESTW-A Schönefeld (Fernbahn) inkl. notwendiger Migrationen und Anpassungen
- Neubau Gleis 5 inkl. 50Hz Anlagen und Oberleitung im Bf Schönefeld nach Maßgabe der geprüften Trassierung
- Modulgebäude für das ESTW mit Raum für zusätzliche Gewerke und Sanitär
- Errichtung einer Überleitverbindung Fernbahn – S-Bahn im Bf Schönefeld
- Erweiterung S-Bahn ESTW (BFLH) um Rangierstraßen für die Überleitverbindung
- Erweiterung des Steuerbezirk 3 der Betriebszentrale Berlin inkl. notwendiger Anpassungen und Migrationen
- Anpassung aller Nachbarbetriebsstellen und deren Unterzentralen (u.a. UZ Grünauer Kreuz West, UZ Selchow)
- Anpassung der UZ S-Bahn und der BZ S-Bahn
- Ablösung des verbliebenen AB 70 zwischen Schönefeld und Grünauer Kreuz durch Zentralblock
- Anpassung der Heißläuferortungsanlagen (HOA) im Planungsbereich
- Planung Tiefbau, Stromversorgung, Beleuchtung, Rangierwege, Weichenheizung, LST mit Stand ETCS Ready für L2 (BTSF3 v3.0) und Oberleitung
- ZN und ZL für alle betroffenen ESTW-UZ
- Rückbau aller nicht mehr benötigten Anlagen inkl. Signalbrücken
- Einarbeitung der Ergebnisse der Eisenbahn Betriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) inkl. Klären und Ausräumen von Differenzen zur Ril 819
- Bearbeitung der Weichen im Programm DWS
- Berücksichtigung von Reserven im Bf Schönefeld für geplante Nachfolgeprojekte (Gleise 8 und 35)
- Abstimmung des Planlaufs mit korrespondierenden Projekten und Einarbeitung von etwaigen Planungsänderungen
- Erstellung der Antragsunterlagen zur Baufreigabe in finanzieller Hinsicht für alle Maßnahmen im Zusammenhang des ESTW-A und der ESTW-UZ
- Erstellung von Unterlagen zu TSI Prüfungen
Es ist davon auszugehen, dass alle Kabeltrassen neu zu planen sind und der Bestand nicht wiederverwendet werden kann. Für das Gleis 5 und die im Zusammenhang stehenden Weichen liegt eine Trassierungsstudie vor. Zeitnah nach der Vergabe wird dem AN eine geprüfte Trassierung durch den AG bereitgestellt. Diese ist dann die Grundlage für die weiteren Planungen.
zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Leistungsphasen 5, 6 und 9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
1. Planungsleiter aus dem Fachgebiet Leit- und Sicherungstechnik
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, welche die Erstellung von Entwurfsplanungen für Elektronische Stellwerke (ESTW), Digitale Stellwerke (DSTW) oder ETCS beinhalten. Als Referenz werden nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang Leit- und Sicherungstechnik (Baukosten) von mindestens 5 Mio € netto, die in den in den letzten 6 Jahren abgeschlossen worden sind, anerkannt. Als Planungsleiter benannte Mitarbeiter müssen einen Hochschulabschluss haben.
2. Planer/Fachplaner aus dem Fachgebiet Leit- und Sicherungstechnik
Ingenieur mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 2 durch den Mitarbeiter aufgestellte Ausführungsplanungen PT 1 für ESTW, DSTW oder ETCS (Nachweis durch Bezeichnung der Betriebsanlage, Freigabe-Nr. und Datum) in den letzten 6 Jahren, Wertumfang der Planung je Projekt mind. 50 T€ netto (Nachweis durch Bezeichnung der Betriebsanlage, Freigabe-Nr. und Datum). Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet.
-Nachweis der Fachkunde des Qualitätsprüfers (Bitte das Formblatt Nachweis der Fachkunde unter Anlage 11 des Ingenieurvertrages ausfüllen und dem Teilnahmeantrag beifügen)
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.