VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
90766 Fürth
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12.710 m; OSE Kabel 3.700 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2.Vergabeeinheit: Leistungspaket 2 OLA, Ziffer 2.1
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
90766 Fürth
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12.710 m; OSE Kabel 3.700 m
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
MKA 011 - Fahrdrahtwechsel Mast 7-15a (7-24s) bis N108-5c (8-9s) und Mast 7-9d (7-12s) bis N108-5d (8-10s)
Wegen der Notwendigkeit einer Bauisolation im Gleis 5972L (Gleis 21) bei km 7,9+02 ist ein Fahrdrahtwechsel im Kettenwerk
des Gleises 21 (5972L) von Mast 7-15a bis Mast N108-5c erforderlich. Aufgrund eines vorhandenen Kettenwerk-Stoßes bei km
7,8+94 (Strecke 5972) ist ein Fahrdrahtwechsel im Kettenwerk des Gleises 20 (5972R) von Mast 7-9d bis Mast N108-5d
erforderlich.
Nach Ril 997.0102 Abschnitt 6(5) dürfen „Fahrdrähte der Hauptgleise (…) bei Neuverlegung keine Stoßverbinder oder Fahrdraht-
Stoßklemmen erhalten. Der geplante Fahrdrahtwechel ist Bestandsteil des Vertrages, jedoch fehlt die LV-Pos. im HLV. Die
Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkerfolgs.