Beschaffung von WebGateways sowie Consulting- und Unterstützungsleistungen für die Sicherheitsinfrastrukturen des Landes Hessen (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0079
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von WebGateways sowie Consulting- und Unterstützungsleistungen für die Sicherheitsinfrastrukturen des Landes Hessen (Rahmenvereinbarung)
Beschaffung von WebGateways sowie Consulting- und Unterstützungsleistun-gen für die Sicherheitsinfrastrukturen des Landes Hessen (Rahmenvereinba-rung)
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Ausschreibungsgegenständliche Leistungen sind::
• die Neubeschaffung von Secure-Web-Gateway-Systemen mit HTTP-Viren-/Malware-Scanner-Funktion. Diese Leistung soll Hardware- und Software-komponenten umfassen,
• die Ersatzbeschaffung für Systeme der schon im Land Hessen existierenden Secure-Web-Gateway-Lösungen,
• die optionale Beschaffung von HTTP-Sandbox-Systemen,
• die Bereitstellung von Hersteller-Subskription und -Wartung für jene Systeme, welche die existierenden Secure-Web-Gateway-Systeme ablösen,
• die Beschaffung von Consulting- und Unterstützungsleistungen, da über die vertragsgerechte Lieferung der ausgeschriebenen Komponenten hinaus auch spezifisches Consulting und Unterstützung bei der Integration von Secure-Web-Gateway-Systemen in die Netz-Infrastrukturen des Landes Hessen sowie bei der Erarbeitung von Lösungsalternativen im Fall von technischen Problemen erforderlich ist.
Die Einzelheiten der Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung (Datei "B 03 SWG Leistungsbeschreibung") zu entnehmen.
Besonderheiten zu den Produkten von Kaspersky und McAfee:
Angebote, die Produkte dieser beiden Hersteller zum Inhalt haben, kommen für den Zuschlag nicht in Frage und werden abgelehnt.
Zu Kaspersky: Das BSI warnt seit dem 15. März 2022 vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des Herstellers Kaspersky (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Warnungen-nach-P7_BSIG/2022/BSI_W-004-220315.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Die HZD als Einrichtung mit kritischer Infrastruktur folgt dieser Empfehlung und setzt keinerlei Produkte des Herstellers Kaspersky ein.
Zu McAfee: Im Land Hessen wird ein mehrstufiger Scan-Prozess eingesetzt, welcher den Empfehlungen des BSI entspricht. Das Land Hessen hat in seiner "Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung" festgeschrieben, dass die Vorgaben und Empfehlungen des BSI zu berücksichtigen sind. Zur Sicherstellung dieses mehrstufigen Scan-Prozesses muss für die Malware-Analyse an den geplanten Einsatzorten eine anderen Software eingesetzt werden als auf den Endgeräten innerhalb der Landesverwaltung. Dort werden derzeit bereits Virenschutzlösungen des Herstellers McAfee eingesetzt.
Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, max. 48 Monate
Zu Abschnitt II.1.5) und Abschnitt II.2.6) dieser EU-Bekanntmachung: Der Auftraggeber schätzt den Auftragwert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 5.500.000,00. Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert (netto) von EUR 6.600.000,00 abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Datei "A 08 SWG Nachweis Berufsausuebung").
(1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens:
Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 09 SWG Umsatzzahlen").
(2) Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags "Secure Webgateway-Lösungen" bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 09 SWG Umsatzzahlen").
Das unter III.1.2) Nr. (1) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Erfahrung des Unternehmens:
Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), für die unten beschriebene Anforderung (A), Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), für die unten beschriebene Anforderung (B) und Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), für die unten beschriebene Anforderung (C).
(A) Lieferung und Bereitstellung von Secure-Web-Gateway-/HTTP-Virenscanner-
Systemen inkl. Hersteller-Subskription in einem Umfeld mit einer Anzahl
von mindestens 70.000 Nutzern,
(B) Wartung von Secure-Web-Gateway-/HTTP-Virenscanner-Systemen mit
den Leistungen Service-Hotline, Unterstützungsleistungen bei produktspezifischen
Problemen und dem Austausch defekter Secure-Web-Gateway-/HTTPVirenscanner-
Systeme,
(C) Dienstleistung für Integrationsberatung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von Web-Gateway-Lösungen in einem Umfeld mit einer Anzahl von
mindestens 70.000 Nutzern in komplexen Datacenter-Netzwerkinfrastrukturen.
Die Anforderungen (A), (B) und (C) können mit einem Referenzprojekt oder mit mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden (siehe hierzu die Hinweise der Vergabestelle im Referenzvordruck Datei "A 10 SWG Referenzen")
Das unter III.1.3) geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber sowie die Bieter, Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer
sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes
(HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet. Bieter, jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 SWG Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Zusätzlich zu den in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.2) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen haben die Bieter zusätzlich nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen, § 123 GWB und Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen, § 124 GWB (Dateien "A 06 SWG Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 07 SWG Eigenerklaerung_Par_124_GWB").
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Eigenerklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds, dass er/es sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (Datei "A 11 SWG Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").
(3) Die Vereinbarung Auftragsdaten ist an den vorgesehenen Stellen vom Bieter auszufüllen. Insbesonder die TOMS sind beizufügen (Datei "B 04 SWG Vereinbarung_
ueber_die_Auftragsverarbeitung")
(4) Bieter und jedes Bietergemeinschaftsmitglied sollen der Vergabestelle mitteilen, ob es sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Datei "A 05 SWG Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient ausschließlich statistischen Zwecken. Sie stellt keine Eignungsanforderung dar.
(5) Unterlage mit Darstellung der Eskalationswege des Bieters, Unterlage mit Darstellung des Wartungskonzepts unter Berücksichtigung der Support-
Anforderungen in der Leistungsbeschreibung, Aktuelle Herstellerpreislisten.
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden.
Zu Abschnitt II.2.5) dieser EU-Bekanntmachung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch Addition der erreichten Gesamtpunktzahl P multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 60% und der erreichten Gesamtpunktzahl L multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 40%.
Der Kriterienkatalog (Datei "A 04 SWG Kriterienkatalog) enthält Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien. Bei den Ausschlusskriterien handelt es sich um unverzichtbare Mindestanforderungen an die zu beschaffende Leistung. Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots aus
dem Vergabeverfahren. Die Bewertungskriterien enthalten Anforderungen, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllung mit Punkten bewertet wird. Durch Addition der jeweils erzielten Punktzahl zu den Anforderungen und deren Gewichtung errechnet sich die wertungsrelevante Gesamtpunktzahl L.
Die Preisermittlung erfolgt durch einen Vergleich der Einzelpreise unter allen eingereichten Angeboten (vgl. zur Wirtschaftlichkeitsprüfung anhand der Zuschlagskriterien Ziff. 6.3 der Datei "A 00 SWG Ausschreibungsbestimmungen").
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.