Kampfsportartikel für den Dienstsport Referenznummer der Bekanntmachung: 331-2022-0283
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach a.M.
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfsportartikel für den Dienstsport
Kauf und Lieferung von Kampfsportartikeln für den Dienstsport.
Boxdummy
Mindestauftragsmenge: 0 Stück
Geschätzte Auftragsmenge: 33 Stück
Höchstauftragsmenge: 36 Stück
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit
von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung
um weitere 12 Monate
12
Boxsäcke, Boxsackwandhalterung
Mindestabnahmewert: 0 €
Geschätzter Abnahmewert: 24.860,00 € Brutto
Höchstabnahmewert: 27.346,00 € Brutto
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit
von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung
um weitere 12 Monate
12
Handpratze; Schlagpolster; Grapplinghandschuhe; Boxhandschuhe
Mindestabnahmewert: 0 €
Geschätzter Abnahmewert: 151.400,00 € Brutto
Höchstabnahmewert: 166.540,00 € Brutto
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit
von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung
um weitere 12 Monate
12
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten
drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der
Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom
Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärung VO 2022 833
(EU-Sanktionen)" unterschrieben abzugeben."
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird
ihm durch die Vergabestelle das
Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur
Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.