81286444-Stärkung einer zukunftsorientierten Verwaltung für nachhaltige Entwicklung in Senegal Referenznummer der Bekanntmachung: 81286444
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81286444-Stärkung einer zukunftsorientierten Verwaltung für nachhaltige Entwicklung in Senegal
Das Projekt hat die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ausgehend von der Ministerialbürokratie in Dakar zum Gegenstand. Besonderer Fokus liegt auf der Modernisierung der für Steuerung wirtschaftlicher Prozesse zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Industrie. Hier soll zudem die Fähigkeit gestärkt werden, Aspekte ökologischer Wirtschaftsentwicklung in die Strategie zur Wirtschafts- und Industrieentwicklung einfließen zu lassen.
Das Vorhaben "Stärkung einer zukunftsorientierten Verwaltung für nachhaltige Entwicklung in Senegal" bettet sich in die im Rahmen des Compact with Africa initiierte Reformpartnerschaft mit Senegal ein. Die Reformpartnerschaft verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu verbessern und dadurch neue Arbeitsplätze und Einkommen für die junge Bevölkerung zu schaffen. Gemäß Säule 3 des Marshallplans mit Afrika zielt das Vorhaben auf die Modernisierung der Wirtschaftsverwaltung ab. Das TZ-Modul stärkt dabei die Kapazitäten zur Steuerung und zur kohärenten Umsetzung der Verwaltungsreform, verbessert die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts und fördert den Dialog zwischen Verwaltung, Bürger*innen und Wirtschaft, damit die Reform der Verwaltung an den realen Bedarfen ansetzt.
Das Vorhaben zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit, die Wirtschaftskompetenz und die Qualität des öffentlichen Dienstes in Senegal durch Organisations- und Prozessberatung und die Weiterentwicklung individueller Kompetenzen von Mitarbeiter*innen ausgewählter Schlüsselinstitutionen zu stärken. Mit den drei Outputs unterstützt das Vorhaben (1) die strategische Steuerung und Kapazitätsentwicklung bei der Verwaltungsmodernisierung, (2) die Etablierung besserer Managementinstrumente und -ansätze in wirtschaftsrelevanten Partnerministerien und (3) die Erprobung optimierter Verwaltungsverfahren für bessere öffentliche Dienstleistungen in zwei ausgewählten Regionen.
Output 1 zielt auf die Verbesserung der Kapazitäten der beteiligten Akteure zu Steuerung, Monitoring und Umsetzung der Verwaltungsreform. Das Vorhaben unterstützt die inter-institutionelle Kooperation zentraler Reformakteure, die für Qualität und Methode innerhalb der Verwaltung zuständig sind - darunter Fachministerien und nachgelagerte Behörden, insbesondere die Ministerien für Wirtschaft und Industrie. Hierdurch soll eine partnerschaftliche Dynamik gefördert und die Überwindung des Silodenkens erreicht werden.
Output 2 begleitet die Ministerien für Wirtschaft und Industrie mit "Training on the Job" bei der Umsetzung von prioritären Aufgaben der Verwaltungsmodernisierung und stellt darüber hinaus mit einem expliziten Bezug zur Wirtschaftstransformation die effiziente Steuerung prioritärer PSE-Reformen sicher. Durch wirtschaftspolitische Beratung, Datenerhebung und Bedarfsanalysen wird das Vorhaben Managementinstrumente und Methoden einführen, die den Partnerministerien die Steuerung und Umsetzung sowie das Monitoring von wirtschaftsrelevanten Reformschritten ermöglichen. Diese zielen u.a. auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriesektors durch die Stärkung des verarbeitenden Gewerbes, auf den wirtschaftlichen Strukturwandel sowie auf den Ausbau technologiebasierter Sektoren im Hinblick auf wirtschaftliche Wachstumschancen und den ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt. Instrumente zur wirtschaftsfreundlichen Wirtschaftsentwicklung sollen eingeführt werden.
Output 3 erhöht die Effizienz und Bürgernähe ausgewählter Verwaltungsverfahren auf lokaler Ebene, und damit die Qualität öffentlicher Dienstleistungen zugunsten der Bürger*innen und Unternehmer*innen. Dieses Handlungsfeld setzt die Optimierung von drei Verwaltungsverfahren in zwei Regionen (Kaolack und Kaffrine) anhand der in Output 1 gefundenen einheitlichen Qualitätsstandards zur Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren pilotweise um.
00000 Senegal
Die hier ausgeschriebene Leistung ordnet sich in das Gesamtprojekt "Stärkung einer zukunftsorientierten Verwaltung für nachhaltige Entwicklung in Senegal " ein. Das Projekt hat die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zum Gegenstand. Besonderer Fokus liegt auf der Modernisierung der für die Steuerung wirtschaftlicher Prozesse zuständigen Ministerien, insbesondere der Ministerien für Wirtschaft und Industrie. Die ausgeschriebene Beratungsleistung soll die Fähigkeit der senegalesischen Ministerien stärken, die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben und Aspekte ökologischer Wirtschaftsentwicklung in die Strategie zur Wirtschafts- und Industrieentwicklung einfließen zu lassen.
Bei der Implementierung ist eng mit anderen Auftragnehmern zusammen zu arbeiten, deren Aufgabe die Einführung neuer Managementinstrumente in den Partnerministerien ist. Zugleich soll der Dialog mit Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Thema Modernisierung der öffentlichen Verwaltung unterstützt werden.
Während die Outputs 1 und 3 mit Maßnahmen der Organisationsentwicklung dafür sorgen, dass die Fähigkeit des Ministeriums für Wirtschaft und des Ministeriums für Industrie, Prozesse zu steuern verbessert wird, setzt die hier ausgeschriebene Leistung an der Unterstützung der fachlichen Weiterentwicklung der beiden Ministerien an.
Durch wirtschaftspolitische Beratung, Datenerhebung und Bedarfsanalysen wird das Vorhaben Managementinstrumente und Methoden einführen, die den Partnerministerien die Steuerung und Umsetzung sowie das Monitoring von wirtschaftsrelevanten Reformschritten erleichtern. Diese zielen auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriesektors durch die Stärkung des verarbeitenden Gewerbes, auf den wirtschaftlichen Strukturwandel sowie auf den Ausbau technologiebasierter Sektoren im Hinblick auf wirtschaftliche Wachstumschancen und den ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt ab. Ein Beratungsschwerpunkt ist die Kompetenzerweiterung im Bereich der Umsetzung passgenauer Ansätze einer grünen bzw. ressourcenschonenden Wirtschaftsentwicklung und Industrialisierung.
Das Vorhaben ermöglicht mit Daten, Statistiken und Wirkungsanalysen die evidenzbasierte Entscheidungsfindung der maßgeblichen Reformakteure. So kann es u.a. auf die "Economic Governance" bei Infrastrukturprojekten, Agropolen und Industrieparks Einfluss nehmen, die gemäß des nationalen Entwicklungsplans (Plan Sénégal Emergent, PSE) als zentrale Maßnahmen zur Unterstützung eines wachstumsorientierten Strukturwandels gelten.
Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber methodisch und fachlich bei der Planung und inhaltlichen Ausgestaltung der Beratungsprozesse zur Verbesserung der Steuerungsfähigkeit der Wirtschaftsverwaltung und Schaffung der Grundlagen für eine grüne Industrialisierungsstrategie beraten. Er unterstützt die Planung des Veränderungsprozesses und ist für die Erstellung von strategischen Dokumenten sowie für die methodische Entwicklung einzelner Prozessschritte verantwortlich. Bedarfsorientiert werden spezifische Beiträge für Einsätze der Fachberatung erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Zunächst ist im engen Dialog mit den Partnerinstitutionen eine Bedarfsanalyse für Beratungsprozesse zur Verbesserung der Kompetenzen in Bezug auf die Steuerungsfähigkeit der Ministerien für Industrie und Wirtschaft zu erstellen. Auf dieser Basis ist ein Projektplan zu erstellen.
Der Bedarf folgender möglicher Handlungsfelder und Aktivitäten ist zu definieren und zu priorisieren:
- Stärkung der Kapazität zur Steuerung wirtschaftspolitischer Reformen und der industriepolitischen Strategie
o Training zur Stärkung der Analysefähigkeit und des Monitorings wirtschafts- und industriepolitischer Strategien und Reformbedarfe
- Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Steuerungsfähigkeit wirtschaftspolitischer Strategien
o Workshop zur Analyse der Defizite und Verbesserungspotentiale der Organisations- und Prozess-Strukturen
- Beratung und Coaching bei der Umsetzung der Industrialisierungspolitik (Priorisierung der Handlungsstränge, Koordination, Mobilisierung, Analyse, Monitoring etc.)
o Unterstützung der Entwicklung eines institutionellen Rahmens, der der neuen Industriepolitik entspricht.
o Einrichtung eines Datenerfassungssystems
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für CO2-Minderung in der Industrie und eine grüne Wirtschaft
o Beratung zur Veränderung der Preissituation für umweltfreundliche Produktionen
- Auswahl geeigneter Instrumente zur Reduzierung der CO2-Emissionen in der Industrie und für eine grüne Wirtschaft
o Analyse Einsatzes des Potentials von Instrumenten wie z.B. Ressourceneffizienz, erneuerbare Energien, Eco-Industrieparks
- Monitoring der national festgelegten Beiträge zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes (NDCs)
o Analyse der Datenerfassung und Capacity-building zur Verbesserung
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine inklusive Wirtschaftspolitik, die auch die Bedürfnisse des informellen Sektors und kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtig
o Dialog mit Vertretern der KMU zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
- Stärkung des öffentlich-privaten Dialogs, insbesondere mit Fokus auf die Ressorts Wirtschaft und Industrie
o Unterstützung bei der Durchführung von Public-Private-Dialogformaten, z.B. zu den Themen Industrialisierungsstrategie und umweltfreundliches Wirtschaften
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands (aktueller Registerauszug ist einzureichen).
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren mind. EUR 400.000,00.
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres mind. 5 Personen.
Es ist erforderlich Referenzprojekte im Fachgebiet "Verwaltungsreformen auf dem Gebiet Good Governance" mit einem Mindestauftragsvolumen i. H. v. EUR 100.000,00 zu benennen.
1. Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiet "Verwaltungsreformen auf dem Gebiet Good Governance" und mindestens 3 Referenzprojekt in der Region Afrika (im vorgenannten Fachgebiet) in den letzten drei Jahren.
2. Im Rahmen der Auswertung werden nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen i. H. v. EUR 100.000,00 berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y3QJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.