Steuerliche und jahresabschlussbezogene Beratungsleistungen für juristische Personen des Öffentlichen Rechts mit einem Betrieb gewerblicher Art und einem Hoheitsbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: OV 46572-GRO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerliche und jahresabschlussbezogene Beratungsleistungen für juristische Personen des Öffentlichen Rechts mit einem Betrieb gewerblicher Art und einem Hoheitsbetrieb
Steuerliche und jahresabschlussbezogene Beratungsleistungen für juristische Personen des Öffentlichen Rechts mit einem Betrieb gewerblicher Art und einem Hoheitsbetrieb
Deutscher Wetterdienst Controlling und Rechnungswesen
Im steuerlichen Bereich sind neben der Gewährleistung der aktuellen gesetzeskonformen Umsetzung der umsatz- und körperschaftssteuerlichen Anforderungen zahlreiche Abgrenzungen zwischen dem nicht steuerbaren hoheitlichen und dem unternehmerischen steuerpflichtigen Bereich vorzunehmen und gemäß § 2b UStG zwischen einer privatrechtlichen und einer öffentlich-rechtlichen Handlungsform zu unterscheiden. Hierbei spielen Forschungsdrittmittelprojekte, Kooperationen, Forschungsvereinbarungen, Rahmenverträge und Verwaltungsvereinbarungen eine nicht unerhebliche Rolle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass sich der Bewerber in keinem Insolvenzverfahren befindet
- Erklärung über die Zahlung von Steuern und Beiträgen für Versicherungen
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt
Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt) Weitere Bestimmungen sind in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bewerber sind aufgefordert, die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht anzuwenden.
Der Bewerber sollte sowohl eine Wirtschaftsprüfungs- als auch eine Steuerberatungsgesellschaft sein.
Es sollten Erfahrungen in der Öffentlichen Verwaltung (Bund oder Land oder Kommune im Finanzwesen und Steuerrecht) vorhanden sein.
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.
Es sollten erste Erfahrungen und umfassende Kenntnisse hinsichtlich der Umsetzung des § 2 b UStG in der Öffentlichen Verwaltung vorhanden sein
Die Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 3 Steuerberatungsgesetz sollte vorhanden sein.
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen. (§ 160 Abs. 2 und 3 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden. (§ 160 Abs. 2 und 3 GWB)
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung seinen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen. (§ 160 Abs. 3 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI.4.1 genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.