Textile Versorgung Referenznummer der Bekanntmachung: KDA-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Versorgung
Ausschreibung der Dienstleistung "Textile Versorgung" für die Klinikum Darmstadt GmbH.
Der Auftragsgegenstand ist die Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Legen, Fertigstellung, Reparaturarbeiten und Rücklieferung der im Lohn- und Mietwäscheverfahren befindlichen Wäsche, innerhalb der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der Vergabeunterlagen für die Klinikum Darmstadt GmbH.
Die Klinikum Darmstadt GmbH beabsichtigt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen die Wäscheversorgung zu vergeben. Es wird ein erfahrener Auftragnehmer gesucht, welcher die Leistungen durchgängig, mit der erforderlichen hygienischen Sorgfalt und der gewünschten hohen Qualität des Auftraggebers wirtschaftlich erbringen kann. Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Werkvertrages mit einem Auftragnehmer zur Lieferung und fristgerechten Bereitstellung von hygienisch einwandfreier Wäsche, die den hohen Qualitätsansprüchen in Krankenhäusern entspricht.
Der Auftragsgegenstand ist die Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Legen, Fertigstellung, Reparaturarbeiten und Rücklieferung der im Lohn- und Mietwäscheverfahren befindlichen Wäsche, innerhalb der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der Vergabeunterlagen für die Klinikum Darmstadt GmbH.
Der Vertrag kann um ein Jahr verlängert werden. Vom 01.03.2028 bis 28.02.2029
- Berufsbekleidung: Mischverhältnis Lyocell zu Polyester 65:35 (optional anzubieten, wird nicht in den Angebotspreis eingerechnet)
Es handelt sich um zwei Betriebsstellen/ Standorte:
- Klinikum Darmstadt GmbH (KDA) und Tochtergesellschaften
Grafenstraße 9, 64283 Darmstadt
Tochtergesellschaften: Klinikum Catering Service (KCS) und Starkenburg Service GmbH (SSG)
- Klinikum Darmstadt GmbH - Standort Marienhospital
Martinspfad 72, 64285 Darmstadt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
Als Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall der Haftpflichtversicherung werden festgelegt:
Sachschäden und Vermögensschäden: 1.500.000,00 €
Personenschäden: 1.500.000,00 €
Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 1.500.000,00 €
Wäscheschutzversicherung: 1.000.000,00 €
Schlüsselversicherung: 250.000,00 €
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen maximiert mindestens 2-mal pro Versicherungsjahr für etwaige Versicherungsfälle aus dem Vertragsverhältnis (unabhängig von sonstigen Versicherungsfällen des Auftragnehmers im Verhältnis zu Dritten) zur Verfügung stehen.
Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (Gesamtsumme pro Jahr)
Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von den letzten drei Jahren.
Unternehmensvorstellungen, bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder. Der Bieter hat sein Unternehmen auf höchstens drei DIN A 4 Seiten vorzustellen und dabei insbesondere kurz auf Tätigkeitsbereiche, Größe und die interne Organisationsstruktur des Unternehmens einzugehen. Hierin ist darzulegen, aus welcher Betriebsstätte bzw. Niederlassung die Versorgung des Auftraggebers erfolgen soll.
3 Referenzen mit vergleichbarem Auftrag bei Krankenhäusern mit mindestens 800 Betten im Schengen-Raum, in den letzten zwei Jahren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auftragserfüllung und im Zusammenhang hiermit alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere das am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettengesetz (LkSG). Davon sind insbesondere die Vorschriften des Arbeitsrechts einschließlich der Arbeitnehmerentsendung, des Sozialrechts und des Umweltrechts einschließlich der örtlichen Vorschriften zum Einleiten von Wäschereiabwasser, sowie die Bestimmungen des Infektionsschutzrechts/-gesetzes (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) und die Biostoffverordnung (Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit) sowie die Vorschriften über die Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge für die Wäscheanlieferung und -abholung erfasst.
Erklärung aus der die durchschnittliche jährlich Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Nachweise bezüglich der hier aufgeführten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz- IfSG)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV)
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), z. B. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention mit ihren "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien"
- Berufsgenossenschaftliche Richtlinie/Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
- DGUV 203-084 "DGUV-Information für den Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung"
- ISO 9001 in der jeweils gültigen Fassung
- ISO 14001 in der jeweils gültigen Fassung
- DIN EN 14065 in der jeweils gültigen Fassung
- Sachgemäße Wäschepflege nach Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 992 oder gleichwertigem Qualitätsstandard
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Termin für die Abgabe der Textilen Muster: 13.10.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]