Dienstleistungsrahmenvertrag - Veranstaltungstechnik RMCC Referenznummer der Bekanntmachung: 60107-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsrahmenvertrag - Veranstaltungstechnik RMCC
Dienstleistungsrahmenvertrag - Veranstaltungstechnik RMCC
Wiesbaden
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Ermittlung eines Unternehmens für die veranstaltungsbezogene fachgerechte Bedienung, der in den Veranstaltungsstätten vorhandenen technischen Anlagen, sowie die mietweise Überlassung und Bedienung zusätzlicher Gewerke der Veranstaltungs- und Messetechnik für Kunden/Mieter der Auftraggeberin.
Zur Leistungserbringung zählt neben der Entwicklung von innovativen Veranstaltungstechnikkonzepten insbesondere auch die Beratung der Kunden/Mieter. Zur Gestellung des für die Auftragsdurchführung erforderlichen Personals zählt im Einzelfall auch die Gestellung der formal-qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Sinne der §§ 39, 40 H-VStättR während der nach § 40 H-VStättR vorgesehenen Zeiträume.
Die Überlassung zusätzlicher technischer Ausstattung (wie bspw. Beleuchtung, Beschallung, Projektion und Netzwerktechnik, sowie Messebau und Dekorationsmaterial umfasst neben dem zur Verfügung stellen des technischen Equipments gemäß Leistungsbeschreibung (Vermietung) auch den Hin- und Rücktransport sowie die Auf- und Abbauten vor und nach den Veranstaltungen.
Bei dem auszustellenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungs-Rahmenvertrag.
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65201
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V. 2. 4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6Y72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.