OH7_Sieben auf einen Streich, Obertshausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_Nachgelagerter PR
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Obertshausen
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.obertshausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
OH7_Sieben auf einen Streich, Obertshausen
In der Stadt Obertshausen (ca. 25.000 Einwohner) werden die Stadtteile Hausen und Obertshausen durch die Bundesstraße B448 getrennt. Diese stellt eine massive Zäsur für die beiden Stadtteile dar, die daher seit über 40 Jahren nicht zusammenwachsen konnten. Die hier vierspurig ausgebaute Straße wirkt insbesondere für den nicht motorisierten Verkehr und für mobilitätseingeschränkte Personen als kaum überwindbare Barriere. Es besteht lediglich ein ebenerdiger Kreuzungsbereich, die sogenannte "Gathof-Kreuzung", der die beiden Stadtteile direkt miteinander verbindet. Weiterhin gibt es jeweils im südöstlichen und nordwestlichen Bereich eine Brückenverbindung für Fußgänger und Radfahrer.
Gleichzeitig besteht im Rhein-Main-Gebiet ein anhaltend hoher Siedlungsdruck, der die Flächenknappheit in der Region verschärft. Um insbesondere die Metropole Frankfurt zu entlasten, hat das Land Hessen die Initiative "Großer Frankfurter Bogen" ins Leben gerufen, um unter anderem Ideen und Konzepte für weiteren, nachhaltigen Wohnraum sowie erforderliche Infrastrukturen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang hat das Land Hessen das Projekt "Zukunftswerkstatt" ausgerufen, welches zum Ziel hat, beispielgebende Ideen hinsichtlich der Wohnraumschaffung zu finden.
In der Stadt Obertshausen gibt es keine Siedlungsentwicklungsflächen am Stadtrand, da die Stadt als flächenkleinste Kommune im Landkreis einen Beschluss gefasst hat, wonach die Außenbereiche von Bebauung freigehalten werden sollen, um die wohnortnahen Erholungsflächen zu erhalten. Somit findet seit mehr als zwei Jahrzehnten die Siedlungsentwicklung ausschließlich im Innenbereich statt. Die dafür zur Verfügung stehenden Flächen sind mittlerweile begrenzt. Um dennoch Optionen für neuen Wohnraum zu erhalten, hat sich die Stadt Obertshausen an der Teilnahme für die "Zukunftswerkstatt" beworben.
Unter dem Motto "Sieben auf einen Streich" hat die Stadt Obertshausen mit der innerstädtischen Nachverdichtung im mittleren Stadtbereich B448 und Umgebung folgende Ziele im Blick:
- Rückbau der vierspurigen B448 hin zu einer zweispurigen Stadtstraße
- Schaffung von Wohnraum durch innerstädtische Nachverdichtung
- Verbindung zweier Stadtteile und Schaffung von Zusammengehörigkeit
- Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, Schaffung von Querungen an bisher anbaufreier Straße
- Nutzung der Nachverdichtungspotentiale für einen integrierten Lärmschutz auch für vorhandene Wohnbebauung
- Klimawandelgerechte Stadt- und Freiraumplanung
- Identitätsfördernde Gestaltung des öffentlichen Raums
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten.
Insofern die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt sind, entfällt die Bildung einer Bewerbergemeinschaft.
Die beratende Mitwirkung eines Verkehrsplaners wird empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliche Leitidee
- Raumbildung, Orientierung, Identität - Freiraumkonzept
- Verkehrliche Aspekte
- Nutzungskonzept
- Klimaanpassungsfähigkeit
- Abschnittsweise Realisierbarkeit
Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 150.000,--EUR (zzgl. 19% MwSt.) zur Verfügung.
Die Hälfte der Wettbewerbssumme in Höhe von 75.000,--EUR wird anteilig als Bearbeitungshonorare ausgeschüttet.
Darüber hinaus werden folgende Preisgelder in Höhe von 75.000,--EUR ausgeschüttet:
1. Preis 30.000,--EUR
2. Preis 19.000,--EUR
3. Preis 11.000,--EUR
Anerkennungen 15.000,--EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme und die Zuerteilung von Anerkennungen kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Teilnehmer wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Die Hälfte der Wettbewerbssumme in Höhe von 75.000,--EUR wird anteilig als Bearbeitungshonorare ausgeschüttet.
Dieses erhalten die Teilnehmer der 2. Phase, die eine prüffähige Wettbewerbsarbeit einreichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) GEGENSTAND DES WETTBEWERBS
Gegenstand des Wettbewerbs ist in der 1. Phase die Entwicklung einer städtebaulichen, freiraum- und verkehrsplanerischen Konzeption für den Bereich und die Umgebung der B448.
Gegenstand der 2. Phase ist die Weiterentwicklung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption sowie die Vertiefung verkehrsplanerischer Aspekte.
b) WETTBEWERBSART
Der Wettbewerb ist als offener, zweiphasiger, städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteilen nach den RPW 2013 ausgelobt.
c) Der Wettbewerb wird gefördert im Rahmen der Zukunftswerkstatt "Großer Frankfurter Bogen" durch das Land Hessen / Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen / Kaiser-Friedrich-Ring 75 / 65185 Wiesbaden.
d) TEILNAHMEERKLÄRUNG UND ZULASSUNG
Es ist eine schriftliche Teilnahmeerklärung unter Verwendung des formalisierten Anmeldeformulars über das Deutsche Vergabeportal DTVP einzureichen.
Folgende Zulassungskriterien müssen die Teilnehmer ohne Ausnahme erfüllen:
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Stadtplaner/ Architekt und Landschaftsarchitekt).
- Verpflichtungserklärung, nicht an der Bürgerbeteiligung nach Abschluss der 1. Phase teilzunehmen und auch keine Dritten in ihrem Auftrag hinzuschicken.
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift der Bewerber.
- Fristgerechter und vollständiger Eingang der schriftlichen Teilnahmeerklärung.
Die Teilnahmeerklärung mit den geforderten Anlagen muss bis zum 19.08.2022, 13:00 Uhr über DTVP eingereicht werden.
e) ABSCHLUSS PHASE 1
Das Preisgericht wählt aus den eingereichten Arbeiten ca. 5 - 10 Teilnehmer für die 2. Phase aus.
Die Teilnehmer werden über das Ergebnis der 1. Phase über DTVP informiert. Zur Wahrung der Anonymität werden die Verfassererklärungen durch ein externes Anwaltsbüro verwaltet.
Die Namen der nicht berücksichtigten und ausgewählten Teilnehmer werden dem wettbewerbsbetreuenden Büro für die weitere Verfahrenskommunikation ohne Bezug zu den Wettbewerbsarbeiten mitgeteilt.
f) Voraussichtliche Termine Wettbewerb:
Bis 30.08.22 Registrierung Teilnehmer
Ab 22.08.22 Upload Wettbewerbsunterlagen Vergabeportal
06.09.2022 Schlusstermin für schriftliche Rückfragen 1. Phase
14.09.22, 14:00 - 18:00 Uhr Kolloquium - vsl. Online
28.10.2022 Abgabe Wettbewerbsarbeit 1. Phase ("Poststempeltermin")
26.11.22, ab 9:00 Uhr (open end) Preisgerichtssitzung 1. Phase
12.01.2023, 14:00 - 17:00 Uhr Rücksprachetermin Preisgericht - vsl. Online
30.01.2023 Schlusstermin für schriftliche Rückfragen 2. Phase
24.03.2023 Abgabe Wettbewerbsarbeit 2. Phase ("Poststempeltermin")
11.04.2023 Abgabe Modell 2. Phase ("Poststempeltermin")
29.04.23, ab 9:00 Uhr (open end) Preisgerichtssitzung 2. Phase
Innerhalb 4 Wochen nach der 2. Preisgerichtssitzung Öffentliche Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3W6YW2
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.