Rahmenvertrag Lackierleistungen BR 424-426 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61576
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lackierleistungen BR 424-426
Rahmenvertrag Lackierleistungen BR 424-426 am Standort FZI Hagen
Erneuerung der Außenlackierung an Triebzügen der BT 424-426 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiges
- Nachweis über den Eintrag in das Gewebeverzeichnis für zulassungspflichtige Handwerksgewerbe nach. (§ 1 Abs. 2 Maler und Lackierer)
- ausgefüllte und dem Teilnahmeantrag beigefügte Bietereigenerklärung Vordruck 2081220V04 (Anlage B.2),
- Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen.
Als geeignet gelten Bewerber mit einem Mindestumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR /a für vergleichbare Leistungen
1. Nachweis über den Eintrag in das Gewebeverzeichnis für zulassungspflichtige Handwerksgewerbe nach. § 1 Abs. 2 (für Maler und Lackierer)
2. Nachweis der Qualifikation (Facharbeiterbrief) für die geplanten Mitarbeiter (Mindestanzahl 10)
3. Nachweis Zertifizierung nach DIN ISO 9001 und 14001 (Tätigkeitsbereich Maler und Lackierer)
4. Angabe/Nachweis von mindestens 3 Referenzen für einschlägige Erfahrungen in Projekten „Lackierung von Schienenfahrzeugen“
5. Kurze übersichtliche Darstellung über die Struktur und das Leistungsspektrum/-Portfolio des Unternehmens
siehe oben
Sämtliche geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen, die der Teilnahmeantrag gelten soll, sind vollständig und fristgerecht vorzulegen. Der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren sowie das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Unterlagen die in einer anderen Sprache erstellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
- AVB der DB AG
siehe Ziffer III.1.1
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ist interner Leistungserbringer des Deutsche Bahn Konzerns zur Erbringung von Dienstleistungen, z.B. für deren Verkehrsunternehmen. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH schließt hierfür als Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung. Der Umfang der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen, die von den Auftragnehmern zu erbringen sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH zur internen Leistungserbringung beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Deutsche Bahn AG setzt vollständig auf die elektronische XRechnung (neues Rechnungsformat). In Deutschland ist nach ERechtV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden. Für die Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber vor, eine Implementierung des Vertrages in ein internes Beauftragungs- und Dokumentationssystem vorzunehmen. Der Auftragnehmer erklärt sich hierfür bereit, die für die Implementierung notwendigen Kapazitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber bereit zu stellen. Des Weiteren erklärt sich der Auftragnehmer zur Nutzung des Portals zur Auftragssteuerung und Dokumentation bereit. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ist interner Leistungserbringer des Deutsche Bahn Konzerns zur Erbringung von Dienstleistungen, z.B. für deren Verkehrsunternehmen. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH schließt hierfür als Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung. Der Umfang der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen, die von den Auftragnehmern zu erbringen sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH zur internen Leistungserbringung beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Stückzahlen gelten als Höchstmengen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.