Beschaffung der IT-Infrastruktur für eine Private Cloud Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: ITSG-2022-0039
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE199033267
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itsg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der IT-Infrastruktur für eine Private Cloud Plattform
Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten, der Herstellersupport für 48 Monate (zzgl. einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate) sowie die vollständigen Dienstleistungen zur fachmännischen Implementierung der Lieferkomponenten in die bestehende IT-Infrastruktur, inkl. der Schulung und der Dokumentation der gelieferten Komponenten.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten, der Herstellersupport für 48 Monate (zzgl. einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate) sowie die vollständigen Dienstleistungen zur fachmännischen Implementierung der Lieferkomponenten in die bestehende IT-Infrastruktur, inkl. der Schulung und der Dokumentation der gelieferten Komponenten. Die Lieferung der Hard- und Softwarekomponenten soll im Dezember 2022 und Januar 2023 erfolgen. Die Inbetriebnahme der neuen IT- Infrastruktur soll im Laufe des 1. Quartals 2023 erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag für den Bereich Support einmalig durch einseitige Erklärung um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB mittels des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
3) Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des
bereitgestellten Formblattes abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblatts "Bieterkurzpräsentation" Angaben zu machen
• zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigen Mitarbeiter
• zum Gesamtumsatz (brutto) des Bieters aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren
• zum Umsatz (brutto) des Bieters bezogen auf den Gegenstand seines Angebots aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren.
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von fünfhunderttausend Euro, als Dateiimport, einzureichen.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblatts Bieterkurzpräsentation Angaben zu machen über die
• Anzahl der abgeschlossenen Projekte (vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand) in den letzten 12 Monaten, die die Lieferung, Inbetriebnahme, Dokumentation und Support bis einschließlich der Virtualisierungsebene zum Inhalt hatten
• Anzahl der vom Bieter zertifizierten Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Zudem hat der Bieter durch zusätzliche Vorlage Dokumente mit folgenden Nachweisen einzureichen:
• Nachweis eines Cisco- Partnerstatus in Form einer Premier- oder höherwertigen Zertifizierung durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments
• Nachweis eines HPE- Business Partnerstatus mit Gold- oder höherwertigen Zertifizierung durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments.
• Nachweis eines VMware-Partnerstatus durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments
• Nachweis eines Juniper- Partnerstatus durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments.
• Nachweis eines Check Point- Partnerstatus durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments. (Wird nur für den Fall benötigt, wenn die Check Point Firewall angeboten wird)
• Nachweis eines F5- Partnerstatus durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments.
2) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblatts Übersicht_Referenzen mindestens 3 Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren über die Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten und deren Integration in bestehende Rechenzentrumsumgebungen sowie deren Support, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen. Mindestens eines der Referenzprojekte muss in den letzten 12 Monaten abgeschlossen worden sein.
3) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblatts Mitarbeiter-Qualifikation nachzuweisen, dass mindestens 2 der für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistung vorgesehenen Mitarbeiter eine ausreichende Qualifikation zur Installation und Inbetriebnahme der Hardware- und Softwarekomponenten besitzen. Dies kann durch Benennung entsprechender Zertifizierungen oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise erfolgen. Auf Anforderung sind Kopien der entsprechenden Zertifizierungen und Schulungsbelege einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,
135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).