i2030_Reaktivierung Siemensbahn - Baugrunderkundungen, Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung inkl. BIM-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52716
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
i2030_Reaktivierung Siemensbahn - Baugrunderkundungen, Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung inkl. BIM-Leistungen
Berlin
Los 1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Los 1
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
NT02:Die Flächen der Siemensbahn sind als Kampfmittelverdachtsflächen einzustufen, damit ist eine baubegleitende Kampfmittel-sondierung der Bohrkern- und Drucksondierungen durch Einsatz einer Magnetometersonde erforderlich. Die kampfmittel-technische Freimessung der Baugrunderkundungen ist nicht Teil der vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen. Der vertragsgemäße Ausführungsbeginn der Erkundungsleistungen ist ohne einer kampfmitteltechnische Freimessung nicht möglich.
Der Einsatz einer Magnetomersonde ist aus technischen Aspekten erforderlich, da die Baugrunderkundungsleistungen ohne einer Kampfmitteluntersuchung nicht erfolgen können. Durch das Aufsetzen / Anmontieren einer Magnetometersonde auf / an das Drucksondiergerät erfolgt die kampfmitteltechnische Freimessung in einem automatisierten Prozessschritt mit den Erkundungs- leistungen. Die Ausführung und die Bedienung des Gerätes kann nur durch ein qualifiziertes Personal des von uns beauftragten ANs erfolgen. Dadurch werden die Ausführungszeiten eingehalten und es müssen keine separaten Genehmigungen beantragt werden. Wird ein anderes Verfahren gewählt, würde es zu zusätzlichem Genehmigungsaufwand, verlängerten Ausführungszeiten, einer zusätzlicher Schnittstelle und Stillstandskosten führen.