i2030_Reaktivierung Siemensbahn - Baugrunderkundungen, Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung inkl. BIM-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52716
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
i2030_Reaktivierung Siemensbahn - Baugrunderkundungen, Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung inkl. BIM-Leistungen
Berlin
Los 1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Los 1
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
NT01:Die Flächen der Siemensbahn sind als Kampfmittelverdachtsflächen einzustufen, damit ist eine kampfmitteltechnische Begleitung der Rammkern- und Rammsondierungen erforderlich. Die Ausführung der geplanten Baugrunderkundungen muss durch einen Feuerwerker begleitet werden, der bei Bedarf entsprechende Maßnahmen vorgibt, die zu ergreifen sind.
Die kampfmitteltechnische Begleitung der Baugrunderkundungen ist nicht Teil der vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen.
Die zusätzlichen Leistungen müssen parallel und ineinander verzahnt zu den bestehenden Leistungen der Baugrund-erkundungen ausgeführt werden. Der AN, der die Baugrunderkundungen ausführt, ist fortgeschritten in das Großprojekt Siemensbahn eingearbeitet. Die Vergabe der Leistung an einen zusätzlichen AN führt zu einer unwirtschaftlichen gesonderten Vertragsabwicklung sowie zusätzlichen Aufwandes durch gesonderte Einarbeitung, im Verhältnis zur Beauftragung des derzeitigen ANs. Dies führt unweigerlich zur Nichteinhaltung des Rahmenterminplans und einer signifikanten Erhöhung der Gesamtkosten.