EU-P 0702-21BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0702-21BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0702-21BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main
Im Rahmen der Instandhaltung auf den Start-/Landebahnen des Flughafens Frankfurt am Main ist zur Sicherstellung der Oberflächenrauigkeit mehrmals jährlich der von den landenden Flugzeugen hinterlassene Gummiabrieb zu beseitigen. Das bei der Gummiabriebbeseitigung anfallende Abwasser ist zur Einleitung ins Schmutzwassernetz gemäß Grenzwerte Abwassereinleitung der Fraport AG und Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main aufzubereiten.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 01.07.2022
Ausführungsende: ca. 30.06.2023
Zur Ausführung kommen pro Jahr im Start-/Landebahnsystem in Nachtarbeit zwischen 23.00 Uhr und 04.45 Uhr:
- 200.000 m² Gummiabriebbeseitigung Aufsetzzone, Beton und Asphalt, teilweise auf Flächen mit
vorhandenem Grinding
- 50.000 m² Reinigung Mittelbereich von Gummi, Beton und Asphalt
- 30.000 m² Reinigung Markierung, Beton und Asphalt
Reinigungsturnus: ca. 3-5 x pro Jahr, ca. alle 8 bis 14 Wochen
Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, vor Auftragsvergabe einen Test/Feldversuch vom Bieter ausführen zu lassen, in welchem der Bieter unter Beweis stellt, dass er in der Lage ist, 12.600 m² Gummiabrieb (700 m x 18 m) innerhalb einer Netto-Arbeitszeit von 5 Stunden (nachts zwischen 23.00 Uhr und 04.45 Uhr)zu beseitigen, das anfallende Abwasser zu reinigen zur Einleitung ins Schmutzwassernetz gemäß Grenzwerte Abwassereinleitung der Fraport AG und Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie den Reinigungserfolg mit entsprechenden Friction-Messungen vorher/nachher zu belegen.
Zur Wertung kommen nur Angebote, die den Test/Feldversuch erfolgreich bestehen.
Die Kosten für den Test werden mit pauschal € 15.000,00 vergütet.
Mit Angebotsabgabe ist die Reinigungstechnologie darzulegen und die Maschinen und Geräte, die für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind, bekannt zu geben.
- Herstellerbenennung und Leistungsangaben der Hochdruckpumpen
- Herstellerbenennung der Reinigungsbalken
- Herstellerbenennung der Flachstrahldüsen
- Angabe Reinigungsgeschwindigkeit
- Angabe Reinigungsdruckbereich
Das angebotene Verfahren zur Gummiabriebbeseitigung hat zu gewährleisten , dass die Oberfläche dadurch nicht abgetragen wird . Eine vorzeitige und gegebenenfalls kurzfristige, außerplanmäßige Erneuerung der Oberfläche, verursacht durch Materialabtrag aus Gummiabriebbeseitigung, ist auszuschließen . Daher sind zur Schonung der Oberfläche nur Reinigungsverfahren mit Flachstrahldüsen und einer Fahrgeschwindigkeit von mind. 1000 m/h sowie einem Reinigungsdruck zwischen 1.500 bar und max . 2.000 bar zulässig . Geringere Geschwindigkeiten sowie ein höherer Druck bergen die Gefahr des Abtrags des Beton- bzw . Asphaltmörtels und somit des Verlusts der Einbindung der Gesteinskörnungen.
Reinigungsverfahren mit Kugelstrahlen, Laser oder Trockeneis und chemische Verfahren sind ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0702-21BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben? ?Ablauf des Verfahrens
?Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:?
?Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der entsprechenden Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen. ?
?Ist dies erfolgt, so erhält der Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Aufforderung zur Angebotsabgabe.? ?
Der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) sowie alle in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sind erst, nach Angebotsabgabe, auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.?
?Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft über die Vergabeplattform bewirbt. Das Dokument "Bewerber- / Bieter-gemeinschaftserklärung" ist, vor Bewerbungsende, per E-Mail an [gelöscht] zu senden.? ?
Die Übermittlung der Bewerbung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.? ?
Der Teilnahmeantrag kann vorab per E-Mail an [gelöscht] gesendet werden. Dieser wird als unverbindlich angesehen. Sollten Sie auf Verlangen der Vergabestelle bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags keinen neuen / aktualisierten Teilnahmeantrag einreichen, so erhält Ihr vorab eingereichter Teilnahmeantrag Gültigkeit.? ?
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.? ?
Ergänzungen zur Bekanntmachung?
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.?
?Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.?
?Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]