EU-P 0702-21BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0702-21BV1

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-P 0702-21BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0702-21BV1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Instandhaltung auf den Start-/Landebahnen des Flughafens Frankfurt am Main ist zur Sicherstellung der Oberflächenrauigkeit mehrmals jährlich der von den landenden Flugzeugen hinterlassene Gummiabrieb zu beseitigen. Das bei der Gummiabriebbeseitigung anfallende Abwasser ist zur Einleitung ins Schmutzwassernetz gemäß Grenzwerte Abwassereinleitung der Fraport AG und Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main aufzubereiten.

Weitere Angaben unter II.2.4

Ausführungsbeginn: ca. 01.07.2022

Ausführungsende: ca. 30.06.2023

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Ausführung kommen pro Jahr im Start-/Landebahnsystem in Nachtarbeit zwischen 23.00 Uhr und 04.45 Uhr:

- 200.000 m² Gummiabriebbeseitigung Aufsetzzone, Beton und Asphalt, teilweise auf Flächen mit

vorhandenem Grinding

- 50.000 m² Reinigung Mittelbereich von Gummi, Beton und Asphalt

- 30.000 m² Reinigung Markierung, Beton und Asphalt

Reinigungsturnus: ca. 3-5 x pro Jahr, ca. alle 8 bis 14 Wochen

Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, vor Auftragsvergabe einen Test/Feldversuch vom Bieter ausführen zu lassen, in welchem der Bieter unter Beweis stellt, dass er in der Lage ist, 12.600 m² Gummiabrieb (700 m x 18 m) innerhalb einer Netto-Arbeitszeit von 5 Stunden (nachts zwischen 23.00 Uhr und 04.45 Uhr)zu beseitigen, das anfallende Abwasser zu reinigen zur Einleitung ins Schmutzwassernetz gemäß Grenzwerte Abwassereinleitung der Fraport AG und Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie den Reinigungserfolg mit entsprechenden Friction-Messungen vorher/nachher zu belegen.

Zur Wertung kommen nur Angebote, die den Test/Feldversuch erfolgreich bestehen.

Die Kosten für den Test werden mit pauschal € 15.000,00 vergütet.

Mit Angebotsabgabe ist die Reinigungstechnologie darzulegen und die Maschinen und Geräte, die für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind, bekannt zu geben.

- Herstellerbenennung und Leistungsangaben der Hochdruckpumpen

- Herstellerbenennung der Reinigungsbalken

- Herstellerbenennung der Flachstrahldüsen

- Angabe Reinigungsgeschwindigkeit

- Angabe Reinigungsdruckbereich

Das angebotene Verfahren zur Gummiabriebbeseitigung hat zu gewährleisten , dass die Oberfläche dadurch nicht abgetragen wird . Eine vorzeitige und gegebenenfalls kurzfristige, außerplanmäßige Erneuerung der Oberfläche, verursacht durch Materialabtrag aus Gummiabriebbeseitigung, ist auszuschließen . Daher sind zur Schonung der Oberfläche nur Reinigungsverfahren mit Flachstrahldüsen und einer Fahrgeschwindigkeit von mind. 1000 m/h sowie einem Reinigungsdruck zwischen 1.500 bar und max . 2.000 bar zulässig . Geringere Geschwindigkeiten sowie ein höherer Druck bergen die Gefahr des Abtrags des Beton- bzw . Asphaltmörtels und somit des Verlusts der Einbindung der Gesteinskörnungen.

Reinigungsverfahren mit Kugelstrahlen, Laser oder Trockeneis und chemische Verfahren sind ausgeschlossen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 246-651515
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

EU-P 0702-21BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusätzliche Angaben? ?Ablauf des Verfahrens

?Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:?

?Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der entsprechenden Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen. ?

?Ist dies erfolgt, so erhält der Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Aufforderung zur Angebotsabgabe.? ?

Der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) sowie alle in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sind erst, nach Angebotsabgabe, auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.?

?Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft über die Vergabeplattform bewirbt. Das Dokument "Bewerber- / Bieter-gemeinschaftserklärung" ist, vor Bewerbungsende, per E-Mail an [gelöscht] zu senden.? ?

Die Übermittlung der Bewerbung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.? ?

Der Teilnahmeantrag kann vorab per E-Mail an [gelöscht] gesendet werden. Dieser wird als unverbindlich angesehen. Sollten Sie auf Verlangen der Vergabestelle bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags keinen neuen / aktualisierten Teilnahmeantrag einreichen, so erhält Ihr vorab eingereichter Teilnahmeantrag Gültigkeit.? ?

Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.

Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.? ?

Ergänzungen zur Bekanntmachung?

Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.?

?Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.?

?Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/08/2022

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