Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 51-2022-00006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Durchführung von Dauer- und Sonderbewachungs-Dienstleistungen in den einzelnen Sozialrathäusern und Besonderen Dienstes des Jugend- und Sozialamtes
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Sicherstellung von Dauer- und Sonderbewachungs- Dienstleistungen für die Liegenschaften des Jugend- und Sozialamtes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
1. Erklärung des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
2. Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Schlüsselver-
lustversicherung
Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
1. Vorlage einer Referenzliste mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren
erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsvolumens, des
Erbringungszeitpunktes und des jeweiligen Auftraggebers
2. Durchschittliche jährliche Anzahl der Beschäftigen und der Führungskräfte in den
letzten drei Geschäftsjahren
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).