Paketdienstleistungen, Abholung und Zustellung national Referenznummer der Bekanntmachung: ekom_2021_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Paketdienstleistungen, Abholung und Zustellung national
Die Paketdienstleistungen für die ekom21 sollen in einem Rahmenvertrag für drei Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten vergeben werden. Die Leistungen beinhalten die Abholung sowie die Zustellung von Paketsendungen und Express-Paketsendungen der ekom21 in Kassel.
Paketsendungen national
Abholung sowie die Zustellung von Paketsendungen national
Jährlich etwa: 25.000
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Die Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren beträgt 100.000 Paketsendungen. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Express-Paketsendungen national
Abholung sowie die Zustellung von Express-Paketsendungen national
Jährlich etwa: 450
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Die Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren beträgt 1.800 Express-Paketsendungen. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Paketsendungen national
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Express-Paketsendungen national
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland