Planungsleistungen Optimierung Bahnknoten Offenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40205
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Optimierung Bahnknoten Offenburg
Planungsleistungen Optimierung Bahnknoten Offenburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Optimierung Bahnknoten Offenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
LÄA 05 Planungsleistungen Optimierung Bahnknoten Offenburg
Planungsleistungen Optimierung Bahnknoten Offenburg
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
LÄA 5 Im Zuge der Planungsmaßnahmen bezüglich der Optimierung des Bahnknoten Offenburgs ist eine Trassierungsanpassung erforderlich. Diese zieht auch Anpassungsmaßnahmen im Bereich der südlichen Enden der Bahnsteige 1 und 2 nach sich. Hierfür werden Nachvermessungen an den Bahnsteigen durchgeführt. Die Vermessungsergbenisse dienen als Planungsgrundlage.
Im Zuge der Planungsmaßnahmen bezüglich der Optimierung des Bahnknoten Offenburgs ist eine Trassierungsanpassung erforderlich. Diese zieht auch Anpassungsmaßnahmen im Bereich der südlichen Enden der Bahnsteige 1 und 2 nach sich. Hierfür werden Nachvermessungen an den Bahnsteigen durchgeführt. Die Vermessungsergbenisse dienen als Planungsgrundlage.
Das Planungsprojekt befindet sich in einem engen Zeitplan. Sämtliche Planungsleistungen werden aus einer Hand erbracht. Um die Ergebnisse unmittelbar und ohne zeitliche Verzögerung berücksichtigen zu können ist eine Ausführung aus einer Hand erforderlich. Ausschreibung und Vergabe an einen weiteren AN würden kein besseres Ergebnis mit sich bringen.