BIM-Bestandsvermessung Schönebeck-Halle 3.PA Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61227
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Bestandsvermessung Schönebeck-Halle 3.PA
BIM-Bestandsvermessung einschl. Trassierung Schönebeck-Halle 3.PA
Sachsen-Anhalt
Das Projekt Kapazitätssteigerung im Streckenabschnitt Schönebeck – Halle ist Teil der Maßnahme „ABS Uelzen – Stendal - Magdeburg – Halle (Ostkorridor Nord), der neben Verkehren aus dem Korridor Hamburg – Fulda – Frankfurt – Passau/Basel weitere Verkehre in Nord-Süd-Richtung aufnehmen soll. Die zugehörigen Strecken werden im Wachstumsprogramm der DB Netz AG im Korridor Ost mit der Zielstellung ausgebaut, die Kapazität der Verbindung der alten Bundesländer mit dem mitteldeutschen Raum und die Führung von Güterzügen über Halle/Leipzig mit der Durchbindung über weitere Teilmaßnahmen des Korridors im Südteil nach Süddeutschland und Südosteuropa zu verbessern.
Gegenstand der Vergabe sind Vermessungsleistungen für folgende Leistungsstufen:
- Leistungsstufe 0: Visualisierung für frühe Planungsphasen
- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung
- Leistungsstufe 2: Geodätisches Festpunktfeld
- Leistungsstufe 3: Bestandsvermessung
- Leistungsstufe 4: Auswertung der Bestandsvermessung
- Leistungsstufe 5: Gleisgeometrische Bearbeitung
- Leistungsstufe 6: Modellierung Bestand (BIM)
einzelne Vermessungsleistungen der Leistungsstufen 1, 2, 3 und 4
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
70%-Wichtung des Angebotspreises (übertragene + optionale Leistungen)
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
10%-Wichtung des Querschnittswertes aller Stundensätze
Das Angebot mit dem niedrigsten Querschnittswert aller Stundensätze erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Querschnittswert aller Stundensätze und dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Querschnittswert aller Stundensätze linear interpoliert.
20%-Wichtung der Qualität des eingereichten BIM-Abwicklungsplanes (BAP)
Für die Angebotswertung wird der zusammen mit dem Angebot eingereichte und vom Bieter ausgefüllte BAP anhand der Unterkriterien gem. Anlage "Erläuterung Zuschlagskriterien mit 0 bis 5 Punkten bewertet.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise unter VI.3
BIM-Projekterfahrung des Bewerbers:
--> Projekterfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat den Nachweis von einem Referenzprojekt unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens zu erbringen, welches mit der BIM-Methodik durchgeführt wird/wurde. Anforderungen an das Referenzprojekt sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Musterteilnahmeantrag zu entnehmen.
Der Nachweis hat durch das dem Musterteilnahmeantrag angefügte Formular "Eignungsnachweis Projekterfahrung des Bewerbers" zu erfolgen.
--> Qualifikation/Projekterfahrung der Mitarbeiter des Bewerbers:
- Projektleiter AN: Bestätigung, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 1 Mitarbeiter mit 3 Jahren Berufserfahrung in der Leitung der Planung von Vermessungsarbeiten in Verkehrsinfrastrukturprojekten mit gewerkeübergreifender Koordinierung tätig ist.
- BIM-Koordinator: Bestätigung, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 1 Mitarbeiter mit 3 Jahren Berufserfahrung in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion bei der Planung von Vermessungsarbeiten in Verkehrsinfrastrukturprojekten mit der BIM-Methodik tätig ist.
- BIM-Modellautor/Fachplaner: Bestätigung, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 2 Mitarbeiter mit 2 Jahren Berufserfahrung bei der Erstellung von 3D-Modellen während der Planung von Vermessungsarbeiten in Verkehrsinfrastrukturprojekten mit der BIM-Methodik tätig sind.
Der Nachweis hat durch das dem Musterteilnahmeantrag angefügte Formular "Eignungsnachweis Projekterfahrung der Mitarbeiter des Bewerbers" zu erfolgen.
--> Technische Ausstattung des Bewerbers:
Der Bewerber hat die Eigenerklärung über das Vorhandensein von 4 BIM-spezifischen Arbeitsplätzen im eigenen Unternehmen zu erbringen. Die technische Ausstattung muss für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sein.
Die Nachweisführung erfolgt als Eigenerklärung mit dem dem Musterteilnahmeantrag angefügten Formular „Technische Ausstattung des Bewerbers“.
Der Musterteilnahmeantrag mit den Formularen der Eignungsnachweise kann auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG heruntergeladen werden. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.