Wartung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: MPG_BIOPHYS-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.biophys.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen
Wartung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (HKLS)
Max-Planck-Institut für Biophysik
Max-von-Laue-Str. 3
60438 Frankfurt
Wartung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (HKLS)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zu
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Unternehmensdarstellung
- Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl
- Berufs- oder Handelsregistereintragung
- Berufs- oder Betriebshaftversicherung (einschl. Nachweis)
(siehe auch Vergabeunterlagen)
Erklärung zu
- Umsatzdarstellung
- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbotes (Russland-Sanktion)
(siehe auch Vergabeunterlagen)
Erklärung zu
- Qualitätssicherung
- Umweltmanagement
- Unternehmensreferenzen
(siehe auch Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Verga-
bekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird aus-
drücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-
kanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber
den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabe-
vorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten
Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht
ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen An-
trag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge
präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzuläs-
sig.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland