Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0040

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik)

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72700000 Computernetze
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur für das Land Hessen (Passive Netzwerktechnik)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mainzer Straße 29 

65185 Wiesbaden 

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HZD unterstützt die Hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungs-anwendungen. Bezugsberechtigte dieser Leistungen außerhalb der Hessischen Landesverwaltung ist die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO). Ist im nachfolgenden von Dienststellen die Rede, ist die FITKO stets mitgemeint. Aufgrund der sich ständig erweiternden und verändernden Anforderungen der Dienststellen des Landes Hessen besteht ein kontinuierlicher Bedarf an Dienstleistungen im Umfeld passiver Netzwerktechnik (Verkabelung), der abzudecken ist. Auftragsgegetsändliche Leistungen sind: - Verkabelungsmaßnahmen betreffend die Kommunikationsverkabelung nach DIN/ EN 50173 und 50174 in den Dienststellen des Landes Hessen, - Verkabelungsmaßnahmen in Rechenzentren des Landes Hessen nach EN 50600, - Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld passiver Netztechnik, dabei insbesondere Prüfarbeiten und Messungen der Kommunikationsinfrastruktur und in den lokalen Datennetzen (LAN), - Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld Wireless LAN (drahtloses lokales Funknetz nach Standard der IEEE-802.11-Familie) insbesondere Ausleuchtungsmessungen. Zur Deckung der bestehenden Bedarfe schließt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen i.S.d. § 21 Abs. 3 VgV.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Abschnitt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert und II.2.6) Geschätzter Wert dieser EU-Bekanntmachung: Der geschätzte Auftragswert i.H.v. EUR 4.000.000,00 bildet zugleich den Höchstwert der Leistungen, die über den ausschreibungsgegenständlichen Rahmenvertrag abgerufen werden können. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 095-262700
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kriftel
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2022

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