Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik)
Rahmenvertrag über Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur für das Land Hessen (Passive Netzwerktechnik)
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Die HZD unterstützt die Hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungs-anwendungen. Bezugsberechtigte dieser Leistungen außerhalb der Hessischen Landesverwaltung ist die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO). Ist im nachfolgenden von Dienststellen die Rede, ist die FITKO stets mitgemeint. Aufgrund der sich ständig erweiternden und verändernden Anforderungen der Dienststellen des Landes Hessen besteht ein kontinuierlicher Bedarf an Dienstleistungen im Umfeld passiver Netzwerktechnik (Verkabelung), der abzudecken ist. Auftragsgegetsändliche Leistungen sind: - Verkabelungsmaßnahmen betreffend die Kommunikationsverkabelung nach DIN/ EN 50173 und 50174 in den Dienststellen des Landes Hessen, - Verkabelungsmaßnahmen in Rechenzentren des Landes Hessen nach EN 50600, - Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld passiver Netztechnik, dabei insbesondere Prüfarbeiten und Messungen der Kommunikationsinfrastruktur und in den lokalen Datennetzen (LAN), - Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld Wireless LAN (drahtloses lokales Funknetz nach Standard der IEEE-802.11-Familie) insbesondere Ausleuchtungsmessungen. Zur Deckung der bestehenden Bedarfe schließt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen i.S.d. § 21 Abs. 3 VgV.
Zu Abschnitt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert und II.2.6) Geschätzter Wert dieser EU-Bekanntmachung: Der geschätzte Auftragswert i.H.v. EUR 4.000.000,00 bildet zugleich den Höchstwert der Leistungen, die über den ausschreibungsgegenständlichen Rahmenvertrag abgerufen werden können. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kriftel
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.