Mitgliedschaft Einkaufsgemeinschaft(3/002/2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 145-414306)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mitgliedschaft Einkaufsgemeinschaft(3/002/2021)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79418000 Beschaffungsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einkaufsdienstleistungen für allgemeine medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmittel sowie Wirtschaftsbedarf, und Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-414306

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e12c5c0a-09b0-4397-a355-bb7a677b6c71

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/394f3bee-bb6f-422e-a94c-531d39e68e3e

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:

Liste "Referenzprojekt - Einkaufsdienstleistungen des Bieters im Jahr 2021" als Beleg für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung.

Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen (siehe Anlage 9):

- Name des Referenznehmers,

- Referenzgeber (mindestens 10 Krankenhäuser, davon 5 öffentliche Auftraggeber),

- Erbringungszeitraum,

- Komplexität der Krankenhäuser (1.000 oder mehr stationäre Betten, Allg. Chirurgie, Interventionelle Neuroradiologie, Kardiologie, Endoskopie),

- Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,

- Warenkorbwert (Der Bieter hat den Warenkorbwert für einen mit der Anlage 3a übereinstimmenden Musterwarenkorb anzugeben. Der Wert des Warenkorbs, der mit dem Musterwarenkorb aus Anlage 3a übereinstimmt, darf [Betrag gelöscht] EUR Netto nicht übersteigen).

muss es heißen:

Angabe geeigneter Referenz über früher ausgeführte Aufträge über Einkaufsdienstleistungen pro Jahr für mehrere (mindestens drei) Krankenhäuser (gemeint sind einzelne Krankenhäuser oder Krankenhausträgergesellschaften oder Verbünden von Krankenhäusern) in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (2019 bis 2021) erbrachten Einkaufsdienstleistungen. Von den mindestens drei (3) zu nennenden Krankenhäusern muss eines (1) öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB sein. In der Liste sind folgende weitere Angaben zu machen, ohne welche die Referenzen nicht als geeignet gelten:

• Name des Referenznehmers

• Benennung der Krankenhäuser (mindestens 3 Krankenhäuser, 1 davon öffentlicher Auftraggeber)

• Erbringungszeitraum 2019, 2020 oder 2021

• Komplexität der Krankenhäuser (1.000 oder mehr stationäre Betten, Allg. Chirurgie, Interventionelle Neuroradiologie, Kardiologie, Endoskopie)

• Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt

• Erklärung zum Warenkorbwert (s. nachfolgende Mindestanforderung)

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Anstatt:

Jeder Bieter muss mindestens für das Jahr 2021 eine Referenz einreichen, aus der sich ergibt, unter welchen Rahmenbedingungen er einen mit der Anlage 3a übereinstimmenden Warenkorb eingekauft hat.

Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem jeweiligen Zeitraum (2021) mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Erbringung von Einkaufsdienstleistungen für mehrere (mindestens zehn) Krankenhäuser (gemeint sind einzelne Krankenhäuser oder Krankenhausträgergesellschaften oder Verbünde von Krankenhäusern) war oder ist. Diese Referenzliste wird nach folgenden Unterkriterien geprüft:

• Die in der jeweiligen Referenzliste für das Jahre 2021 aufgeführten Einrichtungen müssen die geforderten Komplexitätsanforderungen erfüllen.

• Mindestens 5 der in der jeweiligen Referenzliste aufgeführten Einrichtungen müssen ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sein.

• Der Bieter bestätigt, dass der Wert des Referenzwarenkorbes den angegebenen Maximalpreis nicht überschreitet. Abgefragt wird damit eine Bestätigung, dass der Auftraggeber einen Einkaufserfolg bei Einkäufen zu den Konditionen des Bieters gemäß den angegebenen Referenzprojekten im Jahr 2021 erreicht haben. Der anzugebene Warenkorbpreis darf die Summe von [Betrag gelöscht] Euro netto nicht übersteigen.

muss es heißen:

Jeder Bieter muss mindestens eine (1) Referenz einreichen, aus der sich ergibt, dass er einen mit der Anlage 3a übereinstimmenden Warenkorb für die von ihm benannten Krankenhäuser maximal zu dem in der Anlage 08 – Formblatt Referenzprojekte genannten Warenkorbpreis eingekauft hat.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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