Rahmenvertrag zur Lieferung von Teleskopschlagstock Sets für die Polizei Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0041
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Teleskopschlagstock Sets für die Polizei Hessen
Rahmenvertrag zur Lieferung von Teleskopschlagstock Sets für die Polizei Hessen
Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Willy-Brandt-Allee 20
65197 Wiesbaden
Mindestbestellmenge: 0 Stück
Optionale Rahmenvertragsmenge: 3.300 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck)
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck)
- Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer (beigefügter Vordruck). Der Aufftraggeber behätl sich vor, eine Begutachtung der Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des Bieters durchzuführen.
- Erklärung zu "Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen". Darin ist anzugeben, welche Gütesicherungsmaßnahmen wärhend der Produktion, welche Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches Qualitätssicherungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck)
- Darstellung des "Firmenprofils" mit Angaben zu Mitarbeiterzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausstattung sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag verantwortlichen betrauten Mitarbeiter (beigefügter Vordruck).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmer im EU Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehemer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bankverbindung, Geldinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), Empfänger: Hessisches Competence Center, IBAN: DE22 5005 0000 0001 0005 46, BIC: HELADEFFXXX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.