Flansche, Rohre und Deckel Referenznummer der Bekanntmachung: 32/50088736
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flansche, Rohre und Deckel
Es werden 200 Flansche, Deckel und Rohre nach Zeichnung benötigt.
Flansche
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Zum Liefer- und Leistungsumfang gehören:
Fertigung in sauberer, maßhaltiger und gratfreier Ausführung gemäß unseren Stücklisten und Zeichnungen. Reinigung der Teile (frei von Kühlmitteln und Schmierstoffen) und sachgerechte Verpackung.
Vor der Serienfertigung sind je 3 Ausfallmuster vorzulegen.
Deckel
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Zum Liefer- und Leistungsumfang gehören:
Fertigung in sauberer, maßhaltiger und gratfreier Ausführung gemäß unseren Stücklisten und Zeichnungen. Reinigung der Teile (frei von Kühlmitteln und Schmierstoffen) und sachgerechte Verpackung.
Vor der Serienfertigung sind je 3 Ausfallmuster vorzulegen.
Rohre
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Zum Liefer- und Leistungsumfang gehören:
Fertigung in sauberer, maßhaltiger und gratfreier Ausführung gemäß unseren Stücklisten und Zeichnungen. Reinigung der Teile (frei von Kühlmitteln und Schmierstoffen) und sachgerechte Verpackung.
Vor der Serienfertigung sind je 3 Ausfallmuster vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MBS CNC-Technologie GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freigericht
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe VA-TEC GmbH & Co KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wertheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97877
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MBS CNC-Technologie GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freigericht
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR15
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Be-triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Ge-schieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsver-fahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Verga-bekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge-nen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland