Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2022-00050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung
Ingenieurleistungen (BOL, öBÜ)
Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung bzw. EÜ Frankenallee
Neubau Eisenbahnüberführung Frankenallee
- Örtliche Bauüberwachung
- Bauoberleitung
- Formale/technische Planprüfung, Ingenieurtechnische Kontrolle
- Koordinierung Dritter, Koordinierung Verkehrslenkung
- Nachtragsbearbeitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (ggf.) oder vergleichbar
1.) Berufshaftpflicht
2.) Umsatz
3.) personelle Ausstattung
zu 1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mind. 2,0 Mio. €,) oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, sofern die geforderten Deckungssummen nicht ausreichen.
zu 2.) Umsatz des Büros der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu 3.) aktuelle personelle Ausstattung des Büros
1.) Namentliche Benennung und Qualifikationsnachweis
2.) Persönliche Referenzen
3.) Nachweis VV Bau (personenbezogen)
4.) PQ DB (unternehmensbezogen)
Für die vorgesehene Bauüberwachung sowie für die vorgesehene Bauoberleitung, die personell getrennt vorzusehen sind, und deren Vertretung (in Summe mind. 4 Personen) sind jeweils folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
zu 1.) Namentliche Benennung und Nachweis der beruflichen Qualifikation als "Ingenieur";
zu 2.) Einschlägige Referenzen nicht älter als 10 Jahre für jeweils mind. 2 vergleichbare Projekte (mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang/-volumen und Ansprechpartner AG). Vergleichbar ist: Eisenbahnüberführung für Verkehrsanlagen
zu 3.) Nachweis gem. VV Bau für die Bauüberwacher Bahn, also für die Bauüberwachung + Vertretung (BÜB/FBÜ KIB/OB), ggf. Vorlage des/der Befähigungsausweise(s) (BÜB/FBÜ)
zu 4.) Nachweis, dass der Bieter in einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG für die Bereiche Bauüberwachung Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau präqualifiziert ist (Präqualifikationsurkunde)
"Beratender Ingenieur/-in" oder "Ingenieur/-in" gemäß §75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).