Abschleppdienstleistungen Stadt Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: 36-2022-00027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppdienstleistungen Stadt Frankfurt am Main
Abschleppen und Umsetzen von zugelassenen Fahrzeugen aller Art bis einschl. 3,5 t im Stadtgebiet Frankfurt a.M. einschl. der sicheren Verwahrung und der Herausgabe
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Abschleppen und Umsetzen von zugelassenen Fahrzeugen aller Art bis einschließlich 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Stadtgebiet Frankfurt am Main einschließlich der sicheren Verwahrung und der Herausgabe der Fahrzeuge an Berechtigte - Reihumverfahren -
Das Gesamtauftragsvolumen an die fünf Auftragnehmer beträgt zwischen ca. 11.000 bis maximal 14.000 Einzelaufträge jährlich.
Die prozentale Verteilung der Einzelfälle:
Zeitzone 1 (Mo-Sa 07:01-20:00) 94%
Zeitzone 2 (Mo-Sa 20:01-07:00) 3%
Zeitzone 3 (Sonn- und Feiertage) 3%
Für die drei Zeitzonen sind Höchstpreise vorgegeben:
Zeitzone 1: 176,96€ netto
Zeitzone 2: 228,51€ netto
Zeitzone 3: 287,64€ netto
Die vorgegebenen Höchstpreise sind verbindlich, d.h. die Bieter sind nicht berechtigt, Einzelpreise anzubieten, die die vorgegebenen Höchstpreise überschreiten. Ein Angebot, dass den Höchstpreis überschreitet, wird ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind durch die Eigenerklärungen zu belegen:
- Der Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (zwingenden Ausschlussgründe) oder § 124 GWB (akultativen Ausschlussgründe) vorliegen;
- eine Ablichtung der Auskunft aus dem Handelsregister (nicht älter als zwei Monate) und/oder
- eine Ablichtung der Gewerbeanmeldung;
- eine Ablichtung der gültigen Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz.
Des Weiteren ist Ziffer VI.3 zu beachten.
Ziffer VI.3 ist zu beachten.
- Mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Angabe der Auftraggeberin oder des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum sowie stichwortartige Benennung des Leistungsumfanges ausgeführt wurde
- Anzahl und Art der Abschleppfahrzeuge
- Erklärung zu dem/den Verwahrgelände/n über Größe, Standort, technische und bauliche Gegebenheiten, Erreichbarkeit mit öff. Verkehrsmitteln, Eigentums/Besitzverhältnisse (bei noch nicht niedergelassenen Bieter durch entsprechende Absichtserklärung über die Vermietung oder Verpachtung durch den Eigentümer oder den zum Besitzberechtigten durch Vertrag oder Vorvertrag)
- Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (falls zutreffend)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (falls zutreffend)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern bereits bekannt mit Benennung der Unterauftragnehmer (falls zutreffend)
Des Weiteren ist Ziffer VI.3 zu beachten.
Auftragnehmer muss innerhalb von 30 Minuten am Einsatzort sein.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Nachweis der Versicherungen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Gültige Hakenlastversicherung für Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden nach § 7 a Güterkraftverkehrsgesetz in der jeweils gültigen Fassung
- Versicherung, die das Betriebshaftungs- Kraftfahrzeugbergungs- und Kraftfahrzeugtransportrisiko sowie alle während der Verwahrung - einschließlich der durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges bzw. der mitgeführten Gegenstände - entstehenden Schäden abdeckt
Im Falle des Zuschlags sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ablichtung der Fahrzeugscheine
- Abschleppfahrzeuge mit Pick-Away: Ablichtungen Kranprüfbuch bzw. entsprechende Dokumentation der letzten gültigen Prüfung
- Arbeitserlaubnisse für eingesetztes Personal aus Nicht-EU-Staaten
- Evtl. Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- Verwahrfläche (Ablichtung Eigentumsnachweis, alternativ Nachweis Nutzungsberechtigung z.B. Ablichtung Miet- bzw. Pachtverträge)
- Erklärung zum Datenschutz
- Sicherheitsleistung 5% (Berechnungsformel siehe Ausschreibungsunterlagen
BVB RV Punkt 6)
- Rechnungen sind spätestens 7 Kalendertage nach Beendigung des Einzelauftrages zu stellen
- Besondere und Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Frankfurt am Main
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 20.07.2021 , GVBl. S. 339 zu beachten sind. Hiernach sind die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter bzw. Bietergemeinschaften sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen - soweit diese bereits bekannt sind - verpflichtet, die Verpflichtungserklärung nach § 4 (Tariftreue, Mindeslohnpflicht), § 5 (Verpflichtungserklärung) und 6 HVTG abzugeben sowie § 7
zu beachten.
Die unter III.1.1) - III.1.3, III 2.2) verlangten Erklärungen und Nachweise sind mittels der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter (insbesondere in Anlage 2 Erklärungen, Referenzen und Nachweise) zu erbringen.
1. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter in ihrem Angebot die Art und Umfang der von dem Unternehmen übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben.
Die nachfolgenden Ziffern 2 und 3 gelten entsprechend auch für eine Mehrzahl von Unternehmen.
2. Der Bieter kann sich gemäß § 47 VgV bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen und zwar ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung (Eignungsleihe). Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Für Nachweise zur beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 III Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann der Bieter die Kapazität anderer Unternehmen nur in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bieter muss außerdem durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung-) des anderen Unternehmens nachweisen, dass er auf dessen Mittel tatsächlich zugreifen kann. In dieser Eigenerklärung verpflichtet sich das Unternehmen für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Soweit der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er dieses andere Unternehmen bereits im Angebot die Verpflichtungserklärung (Formblatt Anlage 2) sowie Name und Anschrift für die Eignungsnachweise benennen (Formblatt Anlage 2) als auch die erforderlichen Nachweise und auf den jeweiligen Formblättern (Formblatt Anlage 2) mit dem Angebot vorlegen.
Erfüllt das Unternehmen die Eignungsanforderungen nicht oder wäre es nach § 123 GWB auszuschließen, so hat der Bieter das Unternehmen zu ersetzen. Wäre das Unternehmen nach § 124 GWB fakultativ auszuschließen, so hat der Bieter das Unternehmen mit Fristsetzung zu ersetzen.
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und der Unternehmer entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam.
3. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern im Wege der Unterauftragsvergabe ausführen zu lassen, muss gemäß § 36 VgV der Bieter in seinem Angebot (Formblatt 233) die Art und den Umfang der von dem Unterauftragnehmer übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Unterauftragnehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 - Verg 60/11). Der Bieter muss außerdem durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Unterauftragnehmers nachweisen, dass er auf dessen Mittel tatsächlich zugreifen kann. In dieser Eigenerklärung verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtungserklärung (Formblatt Anlage 2), den Namen und die Anschrift des Unterauftragnehmers sowie die im Schreiben gegebenenfalls aufgeführten Eignungsnachweise (Formblatt Anlage 2) hat der Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Sofern sich der Bieter sich bei der Unterauftragsvergabe in Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45, 46 VgV auf die Kapazitäten dieses dritten Unternehmens beruft, sind die Regelungen unter Ziffer 2 zur Haftung sowie zu den Ausschlussgründen der §§ 123, 124 GWB anzuwenden und zu beachten.
Erklärungen zur Bietergemeinschaft - falls erforderlich (Anlage 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).