Rahmenvertrag Schreinerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schreinerarbeiten
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Schreinerarbeiten (Tischlerarbeiten) im gesamten Universitätsklinikum Frankfurt
Frankfurt am Main
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Abrufrahmenvertrages über die Durchführung von Schreinerarbeiten (Tischlerarbeiten) im gesamten Universitätsklinikum Frankfurt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 48 Monate.
Die Verlängerungsoption muss bis spätestens drei Monate vor Auslaufen des Vertrags vom Auftraggeber schriftlich gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder
zubenennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung
des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen
Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Angebot sind die Gründe
zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem
Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise nach Ziff. III.1.2 dieser
Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen.
Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, wird im Rahmen
der Eignungsprüfung überprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die
Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so behält sich der Auftraggeber vor, eine gemeinsame Haftung
des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe zu verlangen.
Es wird ausdrücklich auf § 47 der Vergabeverordnung (VgV) hingewiesen.
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
6. Eigenerklärung Unternehmensdaten
7. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und über die erwirtschafteten Umsätze bezüglich der besonderen Leistungsart, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
8. Referenzprojekte
Zu 2:
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Zu 3:
Eigenerklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
- in den letzten zwei Jahren ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
Zu 4:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt.
Zu 6:
Unternehmensname:
Rechtsform:
Registergericht und HRA/HRB Nummer sofern zutreffend
USt.ID-Nr.:
Unternehmensadresse
Zu 7:
Mindestens 200.000 € pro abgeschlossenem Geschäftsjahr.
Zu 8:
Mindestens zwei Referenzen über Schreinerarbeiten im laufenden Klinikbetrieb in den letzten drei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.