BS-TGA Sanierung BR3 - TGA Planer
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE711
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
BS-TGA Sanierung BR3 - TGA Planer
BS-TGA Sanierung BR3 - TGA Planer
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
FachplOanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. HOAI §53 ff für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Verwaltungsgebäudes im Gebäudeabschnitt BR3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erbringung von zusätzlichen Planungsleistungen wie folgt:
NT08-LA14-Elektro
NT09-Brandschutztechn.San. Ebene1 SB3
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
TGA-Planungsleistungen zu div. Anlagengruppen (wie bereits an den ursprüngl. AN beauftragt), sowie in unterschiedl. Leistungsphasen
Auftragserweiterungen gem. GWB §132 Abs. 2 Punkt 1+2 - die Auftragserweiterungen können aufgrund technischer Abhängigkeiten nicht vom Hauptauftrag getrennt vergeben werden. Die Leistungen entstanden aufgrund von Änderungswünschen und Beschlüssen des AG (Änderungsantrag ZBau), so dass die Leistungen nicht in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden konnten. Aufgrund der vertraglich gem. HOAI festgelegten Parametern existieren in den Vergabeunterlagen genaue und eindeutig überprüfbare Klauseln bezüglich etwaiger Erweiterungen, so dass sich das wirtschaftliche Gleichgewicht nicht zu Gunsten des AN durch Änderungen verändern kann.