2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
München
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der AN ist mit der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen für das Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke einschließlich der netzergänzenden Maßnahmen beauftragt. Die Vorabmaßnahme "Rangierbahnhof Nord" ist Teil des Gesamtprojekts und umfasst im Wesentlichen die Erstellung bauzeitlicher Ersatzgleise zur Zugabstellung sowie die Erstellung von Baulogistik.
Im Rahmen des Umsetzung des Projekts der 2. S-Bahn-Stammstrecke sind umfangreiche Gleisbauarbeiten im Bereich des Ostbahnhofs erforderlich. Hierfür werden mehrere APS-Gleise bauzeitlich für die Logistik benötigt. Gleichzeitig entfallen temporär Gleisanlagen zur Errichtung der Stationsbaugrube. Aus diesem Grund müssen entsprechende Ersatzgleise bis zum Beginn der Arbeiten im Großraum München geschaffen werden. Für diese Gleisanlagen ist am Rangierbahnhof Nord ein Ersatzstandort zu schaffen, auf dem neue Ersatzgleise erstellt werden.
Die Projektierung dieser zusätzlichen Ersatzmaßnahme hat zahlreiche Auswirkungen auf das Bauvorhaben - so etwa auf die vorgesehene Bauausführung, den Bauablauf, die Planungs- und Baukosten, das Genehmigungsverfahren und die Terminsituation. Aufgrund der Verzahnungen zwischen der ursprünglich projektierten Variante und den hier genannten erforderlichen Maßnahmen am Rangierbahnhof Nord ist es erforderlich, dass diese Ergänzungen bereits jetzt in die Projektsteuerungsleistungen des AN integriert und vom AN entsprechend mitgesteuert werden. - LÄ NT 39
Die einheitliche und durchgängige Steuerung der Maßnahmen des Großprojekts mit ihren abwicklungstechnischen und terminlichen Abhängigkeiten ist in Anbetracht der besonderen Komplexität der ineinandergreifenden und miteinander vernetzten Ausführungsschritte unverzichtbare Voraussetzung für die Sicherstellung der dem Projekt zugeordneten terminlichen, wirtschaftlichen und bahnbetrieblichen Ziele. Ein zusätzlicher AN müsste sich durch mehrmonatige Einarbeitung erst umfangreiches Projektwissen aneignen. Die Kosten einer adäquaten Einarbeitung eines neues AN würde zum einen die voraussichtlichen Kosten der Nachtragsleistung überproportional erhöhen und zum anderen würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Durch einen Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich der vorgenannten Steuerungsleistungen würde daher die Steuerungsleistung für das übrige Großprojekt beeinträchtigt werden.