Projektsteuerungsleistungen Projekte Knoten Lindau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27342
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Projekte Knoten Lindau
Lindau
Projektsteuerungsaufgaben zum Gesamtprojekt Knoten Lindau.
Neubau Abstellanlage Bf Reutin;
Spurplananpassung Westkopf Bf Reutin;
Neubau Verkehrsstation Bf Reutin;
Sanierung Inseldamm Lindau,
Neubau, Erweiterung bzw. Rückbau von 11 Bahnübergängen/EÜ's Strecke 5362
(Lindau Aeschach-Lindau Hbf), Strecke 5420 (Lindau Hbf-Lindau Reutin), Strecke 4530 (Lindau
Aeschach-Schlachters), Strecke 5421 (Lindau Aeschach-Lindau Reutin);
Projektmanagement/Projektleitung: KIB, Terminplanung, Flächenmanagement, Organisation Bündelungsbaustellen
alle Teilprojekte korrespondieren, zeitliche Einordnung und Abhängigkeiten in der Gesamtabwicklung sind zu beachten.
Grundlegender Leistungsbestandteil ist die Bündelungsfunktion der Projektsteuerung, die im Wesentlichen die steuernde und koordinierende Zusammenführung der jeweiligen bahnspezifischen Einzelprojekte im Rahmen des Gesamtprojekts unter Beachtung der teilweisen Parallelität und technischen Komplexität der Maßnahmen beinhaltet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektsteuerungsleistungen Projekte Knoten Lindau
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lindau
Projektsteuerungsaufgaben zum Gesamtprojekt Knoten Lindau.
Neubau Abstellanlage Bf Reutin;
Spurplananpassung Westkopf Bf Reutin;
Neubau Verkehrsstation Bf Reutin;
Sanierung Inseldamm Lindau,
Neubau, Erweiterung bzw. Rückbau von 11 Bahnübergängen/EÜ's Strecke 5362
(Lindau Aeschach-Lindau Hbf), Strecke 5420 (Lindau Hbf-Lindau Reutin), Strecke 4530 (Lindau
Aeschach-Schlachters), Strecke 5421 (Lindau Aeschach-Lindau Reutin);
Projektmanagement/Projektleitung: KIB, Terminplanung, Flächenmanagement, Organisation Bündelungsbaustellen
alle Teilprojekte korrespondieren, zeitliche Einordnung und Abhängigkeiten in der Gesamtabwicklung sind zu beachten.
Grundlegender Leistungsbestandteil ist die Bündelungsfunktion der Projektsteuerung, die im Wesentlichen die steuernde und koordinierende Zusammenführung der jeweiligen bahnspezifischen Einzelprojekte im Rahmen des Gesamtprojekts unter Beachtung der teilweisen Parallelität und technischen Komplexität der Maßnahmen beinhaltet.
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Land: Deutschland
Der Mehraufwand resultiert im Wesentlichen aus vier Punkten:
1. Erhöhter Projektaufwand für die Restabwicklung „Abstellanlage Lindau-Reutin“ aufgrund von Materialisierungsproblemen
(Pandemiebedingt)
2. Zusätzliche Leistungen im Teilprojekt „ESTW Lindau“ für die Realisierung des GWB Bregenz (Zulassungsthematik mit der
Zentrale)
3. Koordination und Bauvorbereitung der zusätzlichen Maßnahme „Lärmschutzwand Alpengarten
4. Zusätzlicher Aufwand aufgrund neuer Planungsvarianten bei der Erschließungsstraße Giebelbachviertel infolge behördlicher
Vorgaben bzw. Einflüssen aus dem LSG - LÄ06
In der Kürze der Zeit ist die vertragliche Bindung eines weiteren Unternehmers nicht möglich.