2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33748
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92)
Umweltfachliche Bauüberwachung Gewässerschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umweltfachliche Bauüberwachung Gewässerschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Umweltfachliche Bauüberwachung Gewässerschutz
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Im Rahmen der Bautätigkeiten zur 2.SBSS wurde es notwendig, das vom ANBau (VE30/ATH) vorgelegte Entwässerungskonzept zum Baufeld der „BE-West“ mehrfach durch den AN prüfen und planerisch überarbeiten zu lassen. Im Rahmen der Prüfung und Überarbeitung wurden bis zur Vorlage eines freigabefähigen Konzepts mehrere Abstimmungstermine erforderlich. Die finale Prüfung vor der Einreichung bei der zustimmungspflichtigen Behörde steht noch aus. Die zusätzlich erforderliche Prüf- und Beratungs- und Planungsleistungen stehen im fachlichen Zusammenhang mit dem Hauptvertrag, Los 2 (Bodenschutz) und Los 3 (Gewässerschutz). Die Leistungen erzeugen zusätzliche Kosten im Wert von 6.100 € und stellen somit einem geringen Prozentsatz der Summe des Hauptvertrags dar, s. VII.2.3. - LÄ NT 06
Ein neuer AN müsste zunächst aufwändig in die Örtlichkeiten und das Baugeschehen der 2. SBSS eingewiesen werden. Die schon vertraglich gebundene AN kennt die Begebenheiten und die Anlagen vor Ort und ist mit dem Bauabläufen vertraut und kann somit eine konsistente Prüf- und Beratungs- und Planungsleistung erbringen. Ortstermine kann er mit anderen erforderlichen Begehungen auf der Gesamtbaustelle der 2.SBSS verbinden. Diese Leistung steht im Zusammenhang mit weiteren Bautätigkeiten der 2.SBSS. Diese komplexen Zusammenhänge zu verstehen würde bei einen neuen AN zunächst viel Einarbeitungszeit erfordern und wäre somit unwirtschaftlich.