Lärmschutzwände Knoten Augsburg - Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30598
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lärmschutzwände Knoten Augsburg - Bauüberwachungsleistungen
Bauüberwachung Fahrbahn im Rahmen der derzeitigen Bauarbeiten der Lärmschutzwände 1 bis 4 in Knoten Augsburg (Strecke 5305 und Strecke 5302). Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrt Augsburg zwischen Bahn-km 0,000 im Süden und Bahn-km 4,400 im Norden. Die vorhandenen Baubereiche befinden sich zwischen Bahn-km 0,155 bis Bahn-km 2,1205 der Strecke 5305 und Bahn-km 0,350 bis Bahn-km 3,045 der Strecke 5302 (Augsburg Hbf- Neu-Ulm). Bei allen Hauptstrecken handelt es sich um zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte. Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lärmschutzwände Knoten Augsburg - Bauüberwachungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Augsburg
Bauüberwachung Fahrbahn im Rahmen der derzeitigen Bauarbeiten der Lärmschutzwände 1 bis 4 in Knoten Augsburg (Strecke 5305 und Strecke 5302). Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrt Augsburg zwischen Bahn-km 0,000 im Süden und Bahn-km 4,400 im Norden. Die vorhandenen Baubereiche befinden sich zwischen Bahn-km 0,155 bis Bahn-km 2,1205 der Strecke 5305 und Bahn-km 0,350 bis Bahn-km 3,045 der Strecke 5302 (Augsburg Hbf- Neu-Ulm). Bei allen Hauptstrecken handelt es sich um zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte. Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusätzliche Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo Leistungen 2022 wegen Behinderung uns Störungen. LÄ08
Für die Fertigstellung der Lärmschutzwände (LSW) im Knoten Augsburg im Zusamenhang der weitere zusätzliche Arbeiten
wegen Lieferschwierigskeiten und Störungen von DB Dritte und der dort gepalnte Fortsetzung der Bauarbeiten duchr Baufirma bis
vsl. Nov 2022 müssen die BÜB und SiGeKo Leistungen verlängert und weiter erbracht werden. Gründsätzlcihe und aufgrund
Schwiereigkeiten von Lieferung von Lärmschutzelementen der Wandbereich und nicht rechezeitige erbrachte Lesitungen wegen
Behinderungn von DB Projekte. Dieser Arbeiten konnten nicht mehr in den vorgesehenen Sperrpausen realisiert werden. Diese
Bauarbeiten müssen nach Lieferungs der fehlende Materialien nach unsere Spp in Jahr 2022 fotgesetzt werden, die eine
Verlängerung/Anpassung der Bauüberwachung und SiGeKo -Leistungen in Jahr 2022 erfolgen. Wirtschaftlich und
projektspezifisch wäre es sinnvoll und notwendig, die Fa. Zetcon weiterhin zu beauftragen, da als aktuelle leitenden
Baüberwachung dieses Verfahren ist und als eingewiesene Personen gegenüber die Anlagenverantwortlicher und sämtliche
Behörde gelten. Außerdem verfügt das Ingenieurbüro Zetcon über allen erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne
von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und sonstige Unterlagen an Behörden) um keine
weitere betriebliche Einschränkung zu verursachen. Technisch gilt das Ingenieurbüro Zetcon in allem betrieblichen Stellen von DB
und Eisenbahn Bundesamt als eingewiesene Person und leitende BÜB und SiGeKo. Außerdem verfügt das Ingenieurbüro Zetcon
über allen erforderlichen und umfangreichen Streckenkenntnisse um die genehmigten Arbeiten ohne betriebliche
Einschränkungen durchzuführen.