Herstellung und Lieferung Oberbau-Kleinteile (OBK) und mechanische und elektromechanische Ersatzteile für Leit- und Sicherungstechnik (LST) für die DB Netz AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60541
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung Oberbau-Kleinteile (OBK) und mechanische und elektromechanische Ersatzteile für Leit- und Sicherungstechnik (LST) für die DB Netz AG
Herstellung und Lieferung von Oberbau-Kleinteilen sowie mechanischen und elektromechanischen Ersatzteilen zur Instandhaltung von Leit- und Sicherungstechnik-Komponenten (einschließl. Transport mit oder und ohne Entladung) für die DB Netz AG
Los 1
bundesweit
Dummy
2 x 1 Jahr
Laufzeitverlängerung 2 x 1 Jahr
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Herstellung und Lieferung von Oberbaukleinteilen (OBK) zur bundesweiten Versorgung der Werke und Gleisbaustellen der DB Netz AG sowie mechanischen und elektromechanischen Ersatzteilen zur Instandhaltung von Leit- und Sicherungstechnik-Komponenten (ET LST) des internen Signalwerks in Wuppertal (jeweils einschließl. Transport mit oder ohne Entladung laut Leistungsverzeichnis). Es werden insgesamt 95 Lose gebildet. Jedes Material bildet ein eigenes Fachlos. Im Bereich Oberbaukleinteile handelt es sich um 65 Materialien. Im Bereich LST-Ersatzteile handelt es sich um 36 Materialien
Details der Lose siehe Anlage 1 Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage B) einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
[Hinweis: Eintragungen Gewerbezentralregister/Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge]
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Erklärungen zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Versicherung, dass das Unternehmen entsprechend der für es national geltenden Rechtsakte auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das Unternehmen – auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung – auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Versicherung, dass der Bewerber/Bieter kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Versicherung, dass eine unter vorstehenden Punkt fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. Versicherung, dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter vorstehenden Punkt fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.
c) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
- Nicht gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge verstoßen haben
- Ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommen
- In den letzten 3 Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen haben
- sich zu unbeschränktem Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sicherstellen, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt
- keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung von Aufträgen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben
- in Bezug auf Ausschlussgrünen nach §§ 123 f GWB und Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten haben
- geforderte Nachweise in Bezug auf §§ 122 bis 124 GWB in der Lage sein werden zu übermitteln
- zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen die Entscheidungsfindung unzulässig beeinflusst haben, versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren hätte erlangen können und irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung hätten beeinflussen können bzw. dies versucht haben
-Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat, und wenn ja welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- Erklärung, ob Personen, deren Verhalten gemäß §123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt sind oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurden
(Hinweis: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge)
Vorliegen einer Herstellerbezogenen Produktqualifikation (HPQ), sofern für ein Material erforderlich. Die Güteprüfpflicht der Materialien ist dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) bzw. den Listen güteprüfpflichtiger Produkte (Anlage 9) zu entnehmen. Die HPQ-Zertifikate müssen nicht zwingend mit dem Angebot eingereicht werden. Der Auftraggeber wird anhand der ihm vorliegenden Informationen prüfen, ob der Bieter zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes über eine gültige HPQ verfügt.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen erteilten Hinweise. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Kalendertagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
— Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender eigener Fertigungskapazitäten beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit den von den Losen umfassten Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s);
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3);
c) wenn Nachunternehmer = Hersteller der Materialien: Herstellerbezogene Produktqualifikation
Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Angebot gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebotes nicht mehr ausgetauscht werden.
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Hinweis: Der Auftraggeber prüft die Qualität der Produkte fortlaufend im Rahmen des DB-Qualitätsmanagementsystems (Q1- bzw. HPQ-Qualifizierung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.