Fahrtreppenerneuerung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 057/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrtreppenerneuerung 2022

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 057/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42416400 Rolltreppen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Komplettaustausch durch werksgefertigte wetterfeste Verkehrsfahrtreppen in U-Bahnstationen (Hauptwache, Leipziger Straße, Bockenheimer Warte, Konstablerwache) der VGF

Demontage der Altanlagen, Lieferung und betriebsfertige Montage der Neuanlagen

Es handelt sich um Fahrtreppen der Fabrikate Orenstein & Koppel.

- Station Hauptwache eine Außentreppe (FT17) und 2 Innentreppen (FT34, FT35)

- Station Leipziger Straße 2 Innentreppen (FT04, FT07)

- Station Bockenheimer Warte 2 Außentreppen (FT01, FT03) eine Innentreppe (FT14)

- Station Konstablerwache 4 Innentreppen (FT31, FT32, FT37, FT38)

Aufgrund der hohen Anzahl der betriebenen Fahrtreppen, können im Ausschreibungszeitraum außerplanmäßig irreparable oder nicht wirtschaftlich zu behebende Schäden an nicht ausgeschriebenen Anlagen auftreten, deren kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen dann vordringlich zwingend erforderlich ist. Dies hat eine Änderung der ausgeschriebenen Fahrtreppen zur Folge.

Auszuführende Leistungen im Überblick

Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen umfassen:

- Planung, Neubau, Demontage und betriebsfertiger Einbau von Fahrtreppen in den zuvor genannten Stationen.

- Alle zugehörigen Baunebenleistungen

- Planung und Einbau von temporären Schutzmaßnahmen für den Personenschutz während der Baumaßnahme

- Schutz der vorhandenen Bausubstanz für die Zeit der Baumaßnahme

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45313200 Installation von Rolltreppen
50740000 Reparatur und Wartung von Rolltreppen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe auch II.1.4) Komplettaustausch durch werksgefertigte wetterfeste Verkehrsfahrtreppen in U-Bahnstationen (Hauptwache, Leipziger Straße, Bockenheimer Warte, Konstablerwache) der VGF Demontage der Altanlagen, Lieferung und betriebsfertige Montage der Neuanlagen

Ausgeführte Vorarbeiten

Eine Zustandsfeststellung ist durch den AN vor Beginn und erneut nach Abschluss der Baumaßnahme

mit Beteiligung der Bauüberwachung der VGF durchzuführen und mit Fotos und erforderlichen

Beschreibungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist entsprechend vor Beginn und nach

Abschluss der Baumaßnahme an die VGF zu übergeben.

Lage der Baustelle

Frankfurt U-Bahnstation Hauptwache, Innenstadt. Die auszutauschende Fahrtreppe (17) befinden sich

zwischen der A-Ebene und der B-Ebene Zugang Schillerstraße. Die Fahrtreppen (34 und 35) befinden

sich zwischen der Ebene B- und C (Gleis U6/U7)

Frankfurt U-Bahnstation Leipziger Straße, Stadtteil Bockenheim. Die auszutauschenden Fahrtreppen

befinden sich zwischen der B-Ebene und der C-Ebene (FT04) sowie C- und D- Ebene (FT07).

Frankfurt U-Bahnstation Bockenheimer Warte, Stadtteil Bockenheim/Westend. Die auszutauschenden

Fahrtreppen (01 und 03) befinden sich zwischen der A-Ebene und der B-Ebene. Die Fahrtreppe (14)

zwischen der Ebene B- und C (Gleis U6/U7).

Frankfurt U-Bahnstation Konstablerwache, Innenstadt. Die auszutauschenden Fahrtreppen befinden

sich zwischen der C-Ebene und der D-Ebene.

Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des Baustellenbereiches sind während der

gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem, verkehrssicheren Zustand zu halten. Alle Straßen

und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem Zustand zu halten. Dabei sind für das Überfahren

von fertigen Flächen, wie Bahnsteigplatten, Bodenbelägen und dergleichen Schutzvorkehrungen zu

treffen. Die Einhausung der Fahrtreppen darf die anliegenden Flächen um maximal 0,5m einschränken.

Treppenaufgänge dürfen nicht komplett gesperrt werden. Die abwärtsführenden Fahrtreppen sollen vor

den aufwärtsführenden ersetzt werden. Die Erneuerungsmaßnahme muss unter Berücksichtigung der

Rettungswegführung ausgeführt werden.

Zugänge, Zufahrten

Materialtransporte können nur über die festen Treppen der Ausgangsbauwerke erfolgen. Wenn

erforderlich ist die Einbringung von Material über den Gleis Weg mittels Loren möglich. Die Koordination

und Beauftragung übernimmt der AN in Eigenregie mit der zuständigen Fachabteilung. Ein

Materialtransport über die Fahrtreppen, egal welcher Art, ist nicht erlaubt! Der vertikale Materialtransport

kann nur mit geeigneten und vorschrifts- mäßigen Hebezeugen und Geräten erfolgen. Zum

Materialtransport stehen die Aufzüge nicht zur Verfügung

Das lose Abwerfen von Materialien ist nicht erlaubt. Alle Materiallieferungen und deren Lagerung sind

mit der BL abzusprechen.

Für Erschwernisse aus weiterem Materialtransport, der sich aus der Besonderheit der Baustelle ergibt,

werden keine gesonderten Vergütungen oder Zulagen gewährt. Der Materialtransport aller

Baumaterialien bis zur Verwendungsstelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten.

Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Anschlüsse sind vorhanden, die Kosten für den Verbrauch trägt der AG.

Lager- und Arbeitsplätze

Dem AN werden seitens des AG keine Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Materialien zur

Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann, jedoch auf eigene Gefahr, nur direkt auf der

unmittelbaren Baufläche in Absprache mit dem AG erfolgen. Baumateriallieferungen sind für den

direkten Einbau zu disponieren.

Eine Toilettenanlage steht dem AN in den Nebenräumen zur Verfügung. Aufenthaltsräume werden

durch den AG nicht zur Verfügung gestellt.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 103-290493
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fahrtreppenerneuerung 2022

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhausen auf den Fildern
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bürgschaft/Druckzuschlag

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Bruttoauftragswertes.

Gewährleistung

Die Gewährleistungszeit beträgt fünf Jahre nach Abnahme je Fahrtreppe durch den Auftraggeber (AG),

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH.

Ausführungsfristen/Einzelfristen

Die Ausführungsfristen der einzelnen Fahrtreppen werden nach Auftragsvergabe einvernehmlich festgelegt.

unter anderen Nachweisen und Erklärungen:

Vorlage von 3 Referenzen (Mindestkriterium)

- Vorlage von drei Referenzprojekten, wovon mindestens eines aus dem europäischen Raum sein muss

(zur späteren Qualitätsbewertung vor Ort), aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Vergleichbare Referenzprojekte sind: ausgeführte Fahrtreppenfertigungen mit Komplettaus-tausch, komplett

werksgefertigten und wetterfesten Verkehrsfahrtreppen, welche in ihrer technischen Aufgabenstellung und dem

Fertigungsvolumen den ausgeschriebenen Fahrtreppen gleichwertig sind.

Wartungsvertrag (für die Dauer von fünf Jahren)

Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Wartungsvertrag, der insoweit mit Zuschlagserteilung zwischen

AN und AG ebenfalls zustande kommt, gültig für jede Fahrtreppe ab Abnahme durch den Projektleiter der

VGF für fünf Jahre, regelt die zu erfüllenden Leistungen des AN in Bezug auf die Wartung und Inspektion der

Fahrtreppen sowie die dafür notwendigen Randbedingungen mit dem Ziel, unerwünschte Ausfallereignisse

und Fehler mit Auswirkungen auf den Betrieb zu vermeiden bzw. diese durch eine hohe Zuverlässigkeit der

Fahrtreppen zu minimieren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus dem GWB

§ 160 (2) GWB

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat

und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht.

§ 160 (3) GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der

Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt

unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2022

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